VKU zum Energieeffizienzgesetz
(Berlin) - Der Bundestag will heute Nachmittag über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) abstimmen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Energieverbrauch in Deutschland deutlich senken: bis zum Jahr 2030 um mehr als ein Viertel (26,5 Prozent), bis 2045 um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008.
Zur heute erfolgenden Bundestagsbeschlussfassung erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
"Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Deshalb ist das Energieeffizienzgesetz richtig. Die geplanten Ziele können nur erreicht werden, wenn kleine und große Unternehmen zusätzliche Einsparanstrengungen leisten. Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz.
Der VKU hat sich während des laufenden Gesetzgebungsprozesses vor allem für praktikable und konkrete Regelungen sowie flexiblen Vorgaben eingesetzt. Deshalb begrüßen wir, dass während des Gesetzgebungsverfahrens das ursprünglich geplante Zwischenziel für das Jahr 2040 gestrichen wurde.
Wie begrüßen auch, dass nun in den Regelungen zur Vermeidung und Nutzung der Abwärme die technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Regelungen zu Rechenzentren. Mit dem Änderungsantrag werden die zusätzlichen Energieeffizienzanforderungen für Rechenzentren, die vor dem 1. Januar 2024 den Betrieb aufnehmen, aufgehoben.
Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung. Allein die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Grund dafür sind höhere Anforderungen, unter anderem an Wasseraufbereitung und Ressourcenrückgewinnung in Zeiten des Klimawandels. Das Energieeffizienzgesetz blendet diesen Zielkonflikt leider weiterhin vollständig aus.
Der VKU hat sich gegen eine gesetzliche Benachteiligung von kommunalen Unternehmen gegenüber privaten Unternehmen ausgesprochen. Der Bundesrat hat richtigerweise vorgeschlagen, dass auch kommunal getragene Einrichtungen, Unternehmen und Anstalten keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten des Bundesgesetzes auszunehmen sind. Die erforderliche Klarstellung hat der Bundestag bei seinen heutigen Beratungen jedoch nicht aufgegriffen. Damit gelten für kommunale Unternehmen weiterhin verschiedene Vorgaben, was die Umsetzung erschwert.
Zwar ist die im Gesetz vorgesehene Vorbildrolle der öffentlichen Hand nachvollziehbar, aber das darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kommunaler Unternehmen führen. Für kommunale und private Unternehmen müssen dieselben Anforderungen gelten."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
Alexander Hauk, Pressesprecher
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