VKU zu Reformen des europäischen Strom- und Gasmarktes
(Berlin) - Der Ministerrat in Brüssel hat die Reformen des europäischen Strom- und Gasmarktes angenommen.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zu den Neuerungen bei der Strombinnenmarktrichtlinie:
"Die EU hat sich auf ein ausgewogenes Update zum europäischen Strommarktdesign geeinigt. Positiv ist, dass sie, wie vom VKU gefordert, an den Grundmechanismen des Marktes festhalten wird. Anders als zwischenzeitlich diskutiert, wird auch keine verpflichtende Erlösabschöpfung eingeführt, was den Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst hätte. Zu den zahlreichen Verbesserungen gehören auch die Vereinfachungen und Standardisierungen bei Power Purchase Agreements, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Kauf von Strom aus ausschließlich neuen erneuerbaren Energien zu unterstützen. Nach der Europawahl sollte sich die EU noch einmal mit den Kapazitäts- und Leistungsmärkten auseinandersetzen. Wir brauchen einfache Regelungen, um dem Bedarf an regelbaren Kraftwerken durch Systeme zur Unterstützung der Flexibilität im Energiesystem nachzukommen. Zumal bis zur Sommerpause keine Einigung in der Bundesregierung auf einen Kapazitätsmechanismus in Deutschland absehbar ist - entgegen aller Ankündigungen. Der Start eines solchen Mechanismus bis 2028 erscheint damit zunehmend unrealistisch.
Zur Reform der Gasbinnenmarktrichtlinie sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
"Mit Zustimmung des Ministerrates enden zwei Jahren intensiver Verhandlungen. Aus VKU-Sicht ist es ein sehr erfreuliches Ende. Die umstrittenen Vorschläge der Europäischen Kommission zur eigentums- sowie gesellschaftsrechtlichen Trennung des Wassersstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene (Unbundling) konnten sich nicht durchsetzen - auch dank der Unterstützung durch die Bundesregierung. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Wirtschaft. Stadtwerke und Kommunalwirtschaft in Deutschland können nun den wichtigen Wasserstoffhochlauf unterstützen. Zudem haben durch die Reform 1,8 Millionen Unternehmen in Deutschland eine wichtige Dekarbonisierungsoption erhalten. Jetzt kommt es auf eine rasche Umsetzung der Regelungen noch vor der kommenden Legislatur an und ein synchronisiertes Ineinandergreifen von EU-Gaspaket, Energiewirtschaftsgesetz und Regulierungsrahmen."
Die neuen Regelungen treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
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