VKU zu Null-Schadstoff-Paket der EU
(Berlin) - Heute hat die EU-Kommission ihr "Null-Schadstoff"-Paket veröffentlicht. Neu ist, dass die erweiterte Herstellerverantwortung verankert wird und damit das Verursacher-Prinzip endlich Zähne bekommt: Erstmals werden Akteure, deren Produkte die Gewässer verunreinigen, in die Pflicht genommen. Insgesamt umfasst das Paket ein Bündel Maßnahmen, um den gleichnamigen Aktionsplan zum besseren Schutz der Umwelt- und Gewässerschutz umzusetzen. Dazu Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder 90 Prozent aller Einwohner in Deutschland mit Trinkwasser versorgen und das Abwasser von 44 Prozent entsorgen:
"Mit der Herstellerverantwortung sorgt die EU-Kommission für einen lang ersehnten Paradigmenwechsel: Sie nimmt die Verursacher von Schadstoffeinträgen und Hersteller erstmals in die Pflicht und schafft Anreize, um Verunreinigungen zu vermeiden. Das kann den Schutz unsere Gewässer vor Schadstoffen deutlich verbessern. Aus unserer Sicht ist es besser, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden oder zumindest Einträge zu reduzieren - statt die Gewässer erst später mühsam von Schadstoffen zu befreien, wie es leider bislang der Fall ist.
Vorsorge ist besser als Nachsorge und günstiger. Genau das macht die Kommission, indem sie die Herstellerverantwortung in der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie verankert. Zudem setzt sie Anreize, die beim Verursacher beziehungsweise dem jeweiligen Wirkstoff ansetzen: Hier besteht allerdings noch Konkretisierungsbedarf durch die Mitgliedsstaaten. Unterm Strich bleibt es dabei: Dass die EU-Kommission die Hersteller von Schadstoffen nun stärker in die Pflicht nimmt, ist eine zentrale und überfällige Weiterentwicklung und damit ein Meilenstein europäischer Umweltpolitik.
Wichtig ist, dass sich das Null-Schadstoff-Ziel von nun an wie ein blauer Faden durch alle anderen Politikfelder zieht und das Instrument der Herstellerverantwortung konsequent angewandt wird. Das betrifft zum Beispiel auch die Umsetzung der EU-Strategie über Arzneimittel in der Umwelt, damit schädliche Stoffe gar nicht erst in Verkehr gebracht, ihr Einsatz verringert oder ihre Auswirkungen auf die Gewässer reduziert werden. Auf das Null-Schadstoff-Ziel sollten auch die weiteren Initiativen des Green Deal einzahlen.
Um Nährstoff- und Spurenstoffeinträgen weiter zu reduzieren, erhöht die EU-Kommission zudem die Anforderungen an Kläranlagen. Das kann abhängig von den jeweiligen Bedingungen vor Ort sinnvoll und wirksam sein, allerdings steckt der Teufel in vielen Details. Welche Anlagen konkret für eine wirksame Spurenstoffreduzierung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geeignet sind, muss sorgfältig geprüft werden. Aus VKU-Sicht braucht es dazu klare Kriterien, die auch die Situation vor Ort berücksichtigen und den Betreibern die notwendige Planungssicherheit und Investitionssicherheit geben.
Die EU-Kommission schlägt außerdem vor, das Ziel der Kommunalabwasserrichtlinie zu erweitern, unter anderem auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Klimaneutralität bis 2040. Das begrüßt der VKU - insbesondere die Fortsetzung der Förderung für wirtschaftlich zu hebende Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft. Bereits heute produzieren zum Beispiel zwei Drittel aller Abwasserentsorger selbst Strom. Die Bedingungen, unter denen sich kommunale Abwasserentsorger im Ausbau erneuerbarer Energien engagieren können, müssen vereinfacht und erleichtert werden. Das Klimaneutralitätsziel darf außerdem das Ziel, die Gewässerbelastung durch Abwassereinträge weiter zu reduzieren, nicht konterkarieren: also mehr Energieeffizienz-Anforderungen nicht die Reinigung der Abwässer gefährden. Deswegen sollte das Klimaneutralitätsziel 2040 eng mit den europäischen Gewässerschutzzielen verzahnt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
Pressestelle
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100