VKU zu Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
Berlin) - Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz beschlossen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
"Das Anliegen der Bundesregierung, sich bestmöglich auf eine Gasmangellage vorzubereiten, ist richtig. Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir das Kind jetzt nicht mit dem Bade ausschütten. Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist äußerst problematisch. Im Vergleich zum Referentenentwurf gibt es keine grundsätzlichen Änderungen. Damit würde das Gesetz in einer Lage, die ohnehin schon von erheblicher Unsicherheit geprägt ist, vor allem die kommunale Energiewirtschaft strukturell schwächen und damit die Versorgungssicherheit gefährden.
Das gilt vor allem für die geplante Pönalisierung der Erdgasverstromung. Sie ist unnötig und schädlich, besonders für kommunale, klimafreundliche KWK-Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. Die vorgesehene Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung droht, die sichere Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden zu gefährden. Um die Wärmeversorgung aufrecht zu erhalten, wird sie durch die Pönale nur teurer. Damit wird aus Sicht des VKU ein falsches Signal gesendet, da die Fernwärme insbesondere im urbanen Raum zukünftig eine tragende Rolle bei der Dekarbonisierung der Wärme tragen wird. Aus Sicht des VKU wäre es zielführender, die vorgesehenen Kohlekraftwerke frühzeitig an den Markt zurückzuholen, um Gasverstromung am Markt zu verdrängen.
Da der Beschluss des Bundeskabinetts als Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen geht, haben sie im parlamentarischen Verfahren eine besonders starke Position. Wir hoffen, dass trotz aller Eilbedürftigkeit die von der Branche aufgeworfenen Fragen und Kritikpunkte im Parlament sorgfältig beraten und für Verbesserungen im Sinne der Versorgungssicherheit für Kundinnen und Kunden genutzt werden.
Der Gesetzentwurf in der jetzigen Form bleibt in vielen Punkten zudem viel zu vage. Besser wäre es zum einen, den geplanten Markteingriff so gering wie möglich auszugestalten und zum anderen die Mitwirkung des Parlaments bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme miteinzubeziehen. In der jetzigen Form wirkt das Gesetz eher wie ein Blankoscheck, bei dem die Exekutive sehr weitreichende Maßnahmen beschließen kann, ohne das Parlament zu beteiligen. Einzig die Bindung der Maßnahmen an die vorherige Auslösung der Alarm- oder Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas und die Notwendigkeit, dass über diese Maßnahmen das ganze Bundeskabinett entscheiden muss, nimmt die Kritik der Verbände in Teilen auf."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Alexander Sewohl,Manager Public Affairs und stellv. Abteilungsleiter
Abteilung Kommunikation und Public Affairs
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