VKU zu Ergebnissen des EU-Gipfels / Kommunale Gestaltungsfreiheit bei der Daseinsvorsorge gestärkt
(Berlin) - Positiv bewertete der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Ergebnisse des EU-Gipfels. Durch die Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und durch ein Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge wird die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden beim Zuschnitt und der Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge hervorgehoben. Darunter fallen zum Beispiel die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die kommunale Abfallentsorgung. "Das ist ein wichtiges Ergebnis für die kommunalen Unternehmen. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für Leistungen der Daseinsvorsorge wird anerkannt ebenso wie die kommunale Organisationsfreiheit", erklärte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU. Kommission und Europäischer Gerichtshof hatten in den vergangenen Jahren durch Ausweitung der Vergabevorschriften die Freiheit der Städte und Gemeinden, Aufgaben eigenständig zu erbringen oder an andere zu vergeben, mehr und mehr eingeschränkt. "Das deutliche Votum des EU-Gipfels muss sich jetzt aber auch in der Arbeit der Europäischen Kommission niederschlagen", forderte Schöneich. So prüfe die Kommission zurzeit, ob sie einen Regelungsvorschlag für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen vorlegen solle. "Dadurch darf die kommunale Organisationsfreiheit nicht erneut beschnitten werden", verlangte Schöneich.
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