VKU will keine Abschottung vom Wettbewerb
(Köln) - Auch die Stadtwerke wollen sich dem Stromwettbewerb stellen. Dies nicht nur bei der Versorgung von größeren Industrieunternehmen, sondern auch bei der Belieferung von kleineren Kunden in Haushalt und Gewerbe. Eine Abschottung der Gemeindegrenzen vor dem Wettbewerb ist nicht das Ziel des VKU.
Voraussetzung für fairen Wettbewerb sind aber gleiche Startchancen und die Beseitigung von Wettbewerbshemmnissen. Dies ist durch das Energiewirtschaftsgesetz nicht gewährleistet. Im Gegenteil enthält das von der alten Bundesregierung geschaffene Gesetz erhebliche Defizite zu Lasten der kommunalen Energieversorgungsunternehmen und im Hinblick auf den Umweltschutz.
Es ist Sache des Gesetzgebers, diese Defizite zu beseitigen, und nicht Aufgabe der Gemeinden, wie Minister Müller mit seinen jüngsten Vorschlägen für Ausnahmeklauseln zur Einschränkung des Wettbewerbs meint. Konkrete Vorschläge hierfür liegen vor. Der Bundeswirtschaftsminister sollte sie nicht weiter blockieren.
Der VKU fordert die baldige Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und zusätzliche politische Maßnahmen:
Die kommunale Eigenerzeugung auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung muss erhalten und ausgebaut werden. Ein marktkonformes Quotenmodell könnte die Zukunft dieser ökologisch wertvollen Stromerzeugung sichern. Bei der Durchleitung sind kostendeckende Netznutzungsentgelte und von allen Seiten akzeptierte Lastprofile unverzichtbar. Der Schutz der ostdeutschen Braunkohle darf die Stadtwerke nicht im Wettbewerb diskriminieren. Deshalb fordert der VKU, die sogenannte VEAG-Schutzklausel zu streichen.
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VKU