Pressemitteilung | k.A.

VKU kündigt entschiedenen Widerstand gegen ungerechtfertigte Einschnitte bei Netzentgelten an

(Köln) - Wenn die Regulierungsbehörden sich mit ihren zweifelhaften und einseitigen Vorstellungen zur Kostenkalkulation der Stromnetzentgelte durchsetzen, hat dies nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) dramatische wirtschaftliche Konsequenzen für die Stadtwerke und deren kommunale Eigner. Die genehmigten Netzentgelte könnten bis zu 30 Prozent unter den beantragten liegen. „Das wäre katastrophal. Notwendigen Netzinvestitionen würde damit die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Dagegen werden wir uns entschieden wehren“, erklärt Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU. „Die Regulierungsbehörden nehmen bewusst in Kauf“, so Schöneich weiter, „dass die Existenz vieler Stadtwerke gefährdet wird und den Städten und Gemeinden Einnahmeausfälle in Millionenhöhe drohen. Wenn mit Regulierungsmethoden Strukturpolitik betrieben wird, muss die Politik dem Einhalt gebieten.“

Der Protest der Stadtwerke richtet sich gegen die gemeinsamen Auslegungsgrundsätze von Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden zur Stromnetzentgeltverordnung vom 07.03.2006. Sie beziehen sich vor allem auf die Kostenpositionen der angesetzten Abschreibungen, der Eigenkapitalverzinsung und der Gewerbesteuer. Nach Meinung des VKU sind sie entweder nicht durch die Verordnung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz gedeckt bzw. verfassungsrechtlich und betriebswirtschaftlich nicht zulässig.

Bei der Gewerbesteuer soll – entgegen dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Netzentgeltverordnung – statt der kalkulatorischen nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in Ansatz gebracht werden können. Dies würde bedeuten, dass dem steuerlichen Querverbund die Grundlage entzogen wird. Denn aufgrund der Möglichkeit, Gewinne und Verluste steuerlich zu verrechnen, zahlen die Stadtwerke keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer. Die Erträge können auf diese Weise eingesetzt werden, um verlustbringende Bereiche wie den Öffentlichen Personennahverkehr oder die Bäder zu finanzieren. Denn die Minderung der Gewerbesteuer ist diesen Defizitbetrieben gutzuschreiben. Der VKU schätzt, dass allein mit dieser Änderung den Stadtwerken rund 330 Millionen Euro fehlen würden. Würde man die Auswirkungen auf die Gasnetzentgelte zusätzlich berücksichtigen, würde die Milliardengrenze erreicht.

Sehr problematisch ist auch die Bewertung des Sachanlagevermögens. Die in der Vergangenheit bei Übernahme von Strom- und Gasnetzen auf Sachwertzeitbasis entrichteten Kaufpreise sollen nur eingeschränkt in die Netzkalkulation Eingang finden. Die Netze würden damit entwertet, so der VKU, was einem enteignungsgleichen Eingriff gleich käme. Für die vielen Stadtwerke, die in den vergangenen Jahren die örtlichen Stromnetze von ihren Vorlieferanten zurück gekauft haben, hätte dies katastrophale wirtschaftliche Folgen. Um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, appelliert der VKU an Bundeswirtschaftsminister Glos, auf die Regulierungsbehörden einzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Bundesgeschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Pressesprecher Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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