Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU kritisiert Pläne zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte

(Berlin) - Zu Plänen der Bundesnetzagentur, die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte für dezentrale konventionelle Erzeugungsanlagen schrittweise abzuschaffen, sagt

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Der heutige Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist nicht neu, nur die konkrete Form des Abschmelzens über vier Jahre. Bei allen ähnlichen Versuchen hat der Verband kommunaler Unternehmen sich in den vergangenen Jahren entschieden gegen diese Abschaffung gewandt.

Aktuell kommt sie erst recht zur Unzeit: Der Koalitionsvertrag sieht einen massiven Kraftwerkszubau an gesicherter Leistung vor. Eine Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte würde den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von steuerbaren Bestandsanlagen entscheidend beeinträchtigen und damit eine neue Kapazitätslücke aufreißen. Das gilt vor allem für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die vor Ort die Strom- und Wärmeversorgung sicherstellen. Der Versorgungssicherheit würde die Abschaffung einen Bärendienst erweisen.

Die Unternehmen brauchen bei der Energiewende vor allem Planungs- und Investitionssicherheit. Viele kommunale Unternehmen haben zur Finanzierung ihrer Anlagen auf der Basis geltender Gesetze langfristig mit den vermiedenen Netznutzungsentgelten kalkuliert. Eine zukunftsfeste Regelung ist bereits mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz 2017 erfolgt. Für neue Anlagen gibt es diese Zahlungen ohnehin nicht mehr, aber für den Bestand wurden sie abgesichert. Die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte würde sich negativ auf die Versorgungssicherheit und auf die Investitionsbereitschaft auswirken und so das Vertrauen in politische Festlegungen untergraben.

Die erwartete finanzielle Entlastung der Netznutzer durch die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist aus unserer Sicht nicht erkennbar. Im Gegenteil: Durch den möglichen Wegfall netzdienlicher Einsätze könnten bundesweit erhöhte Netzentgelte anfallen, die Unternehmen wären gezwungen, den Einnahmeausfall an anderer Stelle durch höhere Preise, z.B. bei der Fernwärme, zu kompensieren.

Wir brauchen für die Energiewende eine Stärkung der Unternehmen, nicht eine Schwächung. Der Koalitionsvertrag enthält dafür eine Reihe guter Ansätze. Deshalb bauen wir darauf, dass im Rahmen des Konsultationsprozesses auch diese Argumente angemessene Berücksichtigung finden, um Fehlsteuerungen zu verhindern.“

Hintergrund (nicht als Zitat): Als sogenannte vermiedene Netznutzungsentgelte werden Zahlungen bezeichnet, die Betreiber dezentraler nicht-volatiler Erzeugungsanlagen wie biomethan- oder erdgasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von den Verteilnetzbetreibern erhalten. Mit diesen Zahlungen werden Kosten kompensiert, die durch die Einspeisung von Strom in niedrigere Spannungsebenen vermieden werden. In der Regel wird Strom von großen Kraftwerken über Hochspannungsleitungen transportiert, was Kosten verursacht. Dezentrale Erzeugungsanlagen speisen direkt in die Verteilnetze ein. Dadurch werden die übergeordneten Netze entlastet und die damit verbundenen Kosten reduziert.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle, Alexander Hauk, Pressesprecher(in), Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 58580-0

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