Pressemitteilung |

VKU gegen Flurbereinigung in der Wasserwirtschaft

(Köln) - Für eine Modernisierung und kontinuierliche Erneuerung der Wasserwirtschaft, aber gegen einen radikalen Kurswechsel hin zur Privatisierung der Wasserversorgung und einer daraus entstehenden Flurbereinigung wird sich der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bei einem Hearing aussprechen, das am 27. März 2001 im Bundeswirtschaftsministerium stattfindet. Bei diesem Hearing wird ein Gutachten zur Diskussion gestellt, das vom Bundeswirtschaftsminister in Auftrag gegeben und vor einigen Tagen veröffentlicht wurde. Blickwinkel und Zielsetzung dieses Gutachtens werden vom VKU, von dessen nahezu 1.000 Mitgliedsunternehmen 703 auch in der Wasserversorgung tätig sind, scharf kritisiert: Das Forschungsvorhaben diskutiere nicht die Grundsatzfrage, ob es überhaupt zu einer stärkeren Marktöffnung kommen solle, sondern unterstelle die Richtigkeit einer wettbewerblichen Neuordnung der Wasserversorgung und frage lediglich nach den denkbaren Begleit- und Folgemaßnahmen. "Wer die falschen Fragen stellt, kann aber kaum die richtigen Antworten erwarten!" so Ulrich Cronauge, der für die Fragen der Wasserwirtschaft zuständige Geschäftsführer beim VKU. Überflüssige Regulierungsmaßnahmen, wie etwa die erstmalige Einrichtung einer Preisregulierungsbehörde, lehne der VKU ab. Hier habe man mit der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und der Kommunalaufsicht durchaus bewährte Kontrollinstrumente.

Auch das Gutachten bestätige, dass die Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland auf einem - auch im internationalen Vergleich - außerordentlich hohen und beispielhaften Niveau stattfinde. Diese hervorragende Qualität des Leistungsangebotes deutscher Wasserversorgungsunternehmen beruhe aber gerade auf den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und der gewachsenen, überwiegend kommunal geprägten Struktur. Eine radikale Änderung dieser Rahmenbedingungen sei daher kontraproduktiv und führe zur Qualitätsminderung. Wasser sei kein beliebiges Wirtschaftsgut und die Wasserversorgung könne man nicht primär den Geschäftsinteressen privater Dritter unterwerfen. "Angesprochen sind in erster Linie öffentliche Interessen und Zielsetzungen des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und der Verbraucherbedürfnisse," so Cronauge. Ob es bei einer Privatisierung automatisch zur Einsparung von Kosten komme, sei darüber hinaus sehr fraglich. Auch Vertreter der privatwirtschaftlich strukturierten Wasserversorgungswirtschaft hätten bei verschiedener Gelegenheit in der Vergangenheit festgestellt, dass eine Liberalisierung der Wasserversorgung keine nennenswerten Preissenkungen nach sich ziehen würde. Das in dem Gutachten prognostizierte Kosteneinsparungspotential in Höhe von 10 bis 15 % dürfte ohne weiteres auch durch eine gemeinsame Modernisierungs- und Qualifizierungsoffensive erreichbar sein, wie Cronauge betont.

Hierzu habe der VKU bereits Vorschläge gemacht. So könne beispielsweise ein Zusammenschluss von Unternehmen zu Zweckverbänden gefördert werden. Ausbaufähig seien auch Kooperationen jedweder Art sowie strategische Allianzen, also Partnerschaften zwischen kommunalen und privaten Unternehmen als zukunftsfähige Organisationsalternativen. Auch die Lockerung des kommunalwirtschaftlichen Örtlichkeitsprinzips, eine neuen inhaltliche Definition des öffentlichen Zwecks, der Fortfall von Subsidiaritätsprinzipien sowie die umfassende Garantie der Organisationshoheit gehören in die Reihe der VKU-Forderungen. Zu recht spreche das Gutachten die steuerliche Gleichstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an, womit die Möglichkeit eines umfassenden Querverbundes zwischen Ver- und Entsorgung im Rahmen kommunaler Unternehmenslösungen gefördert werden könnte. Zuletzt müssten auch deutsche Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihr Know-how verbunden mit Anlagenbau, Betreiberlösungen und Finanzierungsideen, am internationalen Markt anbieten zu können. Dies müsse jedoch auf freiwilliger Basis geschehen. Einer gesetzlichen Pflichtaufstellung für den internationalen Wettbewerb bedürfe es hingegen nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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