VKU fordert vereinfachtes Anreizregulierungskonzept für Verteilnetzbetreiber / Keine Strukturpolitik durch staatliche Regulierung
(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat heute (4. Dezember 2006) dem Bundeswirtschaftsministerium einen Vorschlag für ein vereinfachtes Konzept zur Anreizregulierung für Verteilnetzbetreiber übermittelt. Ziel ist, klare Regelungen für die rund 700 kommunalen Strom- und Gasnetzbetreiber zur künftigen Ermittlung der Strom- und Gasnetzentgelte zu schaffen. Bei ihnen handelt es sich mehrheitlich um kleine und mittlere Unternehmen.
Dafür sei es notwendig, die Effizienzbeurteilung nachvollziehbar zu machen und die jährlichen Kostensenkungsvorgaben so zu gestalten, dass sie - wie vom Gesetzgeber vorgegeben - von allen Unternehmen erreicht und übertroffen werden können. "Wir wollen das hohe Niveau der Versorgungssicherheit im Stadtwerkebereich halten", erklärt Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU. "Deshalb darf es nicht zu einer Einschränkung der Investitionsfähigkeit der Stadtwerke in ihre Strom- und Gasnetze kommen." Der VKU fordert außerdem langfristige Planungssicherheit für seine Mitgliedsunternehmen und begründet dies mit der rund vierzigjährigen durchschnittlichen Nutzungsdauer der Netze.
Vor allem kleine Unternehmen arbeiteten oftmals sehr effizient. Der mit der Regulierung verbundene hohe administrative und bürokratische Aufwand würde sie jedoch ungleich härter treffen als die Energiekonzerne. Deshalb müssten möglichst einfache und klare Regelungen gefunden werden. Andernfalls werde die Regulierung zu einer nachhaltigen Ver-änderung der Strukturen und einem Verschwinden des energiewirtschaftlichen Mittelstands führen.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellten Eckpunkte für eine Verordnung zur Anreizregulierung bezeichnete Wübbels als noch wenig aussagekräftig. Bis zur Vorlage des Verordnungsentwurfs erhoffe sich der VKU deutliche Fortschritte in der von ihm aufgezeigten Richtung.
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