VKS im VKU-Podiumsdiskussion zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums
(München) - Auf der derzeit stattfindenden Weltleitmesse für Umwelttechnologie IFAT ENTSORGA kamen gestern (13. September 2010) Vertreter der Umweltministerien von Bund und Ländern, Umweltrechtsspezialisten sowie Vertreter des VKS im VKU und des bvse zusammen, um über Inhalte des Referentenentwurfs zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft in Deutschland zu diskutieren. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner vom Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. moderierte die Diskussion auf dem Messestand des VKS im VKU. Einigkeit bestand unter den Gesprächsteilnehmern darin, dass der noch nicht ressortabgestimmte Referentenentwurf viele Fragen aufwirft, die zu unterschiedlichen Bewertungen der Diskutanten über die Tragweite des Gesetzesvorschlags für die beteiligten Kreise führten.
Dr. Helge Wendenburg, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Bundesumweltministeriums erklärte, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf eine weitgehend präzise Umsetzung der von der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele für die Abfallentsorgung gelungen sei. Insbesondere die neue fünf-stufige Abfallhierarchie werde die deutsche Abfallwirtschaft dem vorrangigen Ziel des Klima- und Ressourcenschutzes einen großen Schritt näher bringen.
Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, begrüßte die Absicht, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf keine Änderungen an den für die kommunale Abfallwirtschaft existenziellen Fragen der Überlassungspflicht vornehmen zu wollen. Gleichzeitig gelte es jedoch, den Versuchen einer weiteren Öffnung für gewerbliche Sammlungen Einhalt zu gebieten, um den Zugriff privater Entsorger auf Wertstoffe aus Haushalten einzudämmen. Langfristig wäre dann die Gebührenstabilität gefährdet. Der Bürger würde dann den Profit der Privatwirtschaft finanzieren.
Hubert Neuhaus, Vizepräsident des Bundesverbands für Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), legte Wert auf die Feststellung, dass im neuen Gesetz die rechtssichere Grundlage für eine gewerbliche Sammlung von getrennt erfassbaren Wertstoffen geschaffen werden müsse, um eine Weiterentwicklung der Abfallentsorgung in Richtung zu mehr Recycling und damit Nutzung der in den Abfällen enthaltenen stofflichen Ressourcen gewährleisten zu können.
Dr. Moritz Reese vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung betonte, dass aus europarechtlicher Sicht die Entsorgung von Haushaltsabfällen als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse national auch weiter so organisiert werden darf, dass diese Daseinsvorsorgeleistung grundsätzlich der öffentlichen Hand obliegt und gewerbliche Abfallsammlungen restriktiv nur dann zugelassen werden, wenn sie die Organisation und Planungssicherheit oder die aufgabeninterne Quersubventionierung nicht beeinträchtigen. Der Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz lege insoweit richtige und europarechtlich zulässige Maßstäbe zu Grunde. Wenig Farbe bekenne der Entwurf jedoch in der Frage, wann eine relevante Beeinträchtigung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzunehmen ist.
Ludwig Kohler, Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, führte aus, der Referentenentwurf stelle eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung des deutschen Abfallrechts dar und setze die Abfallrahmenrichtlinie in ausreichender Weise um. Erfreulich sei die Abkehr von der noch im Arbeitsentwurf enthaltenen strengen Festlegung hin zu einer gesetzlichen Vermutung der Gleichrangigkeit der energetischen Verwertung mit stofflichen Verwertungsverfahren für Abfälle, die einen Heizwert von mindestens 11.000 kJ/kg aufweisen.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass sich die Diskussion um die Novellierung des deutschen Abfallrechts facettenreich gestaltet und noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
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