VKS begrüßt Vorschlag zur europäischen Elektroschrottrichtlinie
(Köln) Die Entscheidungen der EU-Umweltminister zur Elektronikschrott-Richtlinie der EU wurden vom VKS in vielen Teilaspekten begrüßt. Der auf der jüngsten Sitzung verabschiedete gemeinsame Standpunkt des EU-Ministerrates zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission schaffe die Möglichkeit zu einer einheitlichen Umsetzung in den EU-Ländern. Die Logistik der kommunalen Betriebe steht auch im Fall des Elektroschrotts zur Verfügung, versicherte VKS-Präsident Karl-Joachim Neuhaus. Der Beitrag der im VKS zusammengeschlossenen kommunalen Entsorgungsbetriebe betreffe vor allem die Mitbenutzung bestehender haushaltsnaher Sammelsysteme wie Wertstoff- und Recyclinghöfe, sowie die Einsammlung und den Transport von Elektroschrott. Von den Erfahrungen bei den VKS-Betrieben könnten alle profitieren, erwähnte Neuhaus.
Offen lässt der Vorschlag der Umweltminister die Rahmenbedingungen für die Organisation der haushaltsnahen Sammlung von Elektroschrott, die Einbeziehung der kommunalen Dienstleistungen und deren Finanzierung. Für den VKS gelte vorrangig das Verursacherprinzip und die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber für den gesamten Entsorgungsweg. Bei Einbeziehung der kommunalen Dienstleistungen könnte im Interesse von
Industrie und Haushalten ohne tiefgreifende neue Investitionen ein bestehendes und funktionierendes System genutzt werden. Dies wäre ein deutlicher Preisvorteil gegenüber anderen Lösungen.
Ansonsten stelle der Kompromissvorschlag der Umweltminister lediglich eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner dar, der hinter den Forderungen des Europäischen Parlaments zurückbleibe. Das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens müsse deshalb abgewartet werden. Zwar favorisiere der VKS die für die Umwelt positiveren Aspekte der EP-Richtlinie, er begrüße jedoch, so Neuhaus, die Anforderungen im gefundenen Kompromiss, der die Chance eröffnet, in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt zu werden.
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