VKD sieht ein zartes Pflänzchen Hoffnung zur Krankenhausplanung
(Berlin) - Der VKD e.V. begrüßt, dass die zukünftigen Koalitionäre in ihrem Arbeitsgruppenpapier zum Thema Gesundheit und Pflege den Willen erkennen lassen, die bereits auf den Weg gebrachte Krankenhausreform einer kritischen und praxistauglichen Fortschreibung zu unterziehen. Dazu gehört auch die richtige Ankündigung, den Zeitplan ein wenig nach hinten zu verschieben.
Angesichts vieler derzeit noch offener und somit unklarer Detailfragen zeigen die zukünftigen Koalitionäre hier, die praktischen Auswirkungen dieser Reform im Blick zu haben und die Erreichung des politisch gewollten Ziels mit einem angemessenen Augenmaß hinsichtlich der konkreten Folgen dieser Reformpläne anzugehen, ohne die Grundgedanken der Reform aufzugeben.
Optimismus verbreitet einerseits konkret die Tatsache, dass für die Jahre 2022 und 2023 ein Ausgleich der entstandenen Betriebskostenlücke in Aussicht gestellt wird. Dies wird für die Krankenhäuser eine spürbare Entlastung sein. Für eine dauerhafte Entschärfung der aktuellen Insolvenzrisiken deutscher Krankenhäuser darf sich diese Maßnahme jedoch nicht in einer Einmalzahlung erschöpfen, sondern muss sich auch in den Folgejahren im Landesbasisfallwert niederschlagen. Wir gehen davon aus und hoffen sehr, dass diese selbstverständliche Logik der Finanzierung in den späteren Detailausarbeitungen dieses Arbeitspapiers die notwendige, konkretisierende Berücksichtigung finden wird.
Andererseits begrüßen wir, dass für die strukturellen Änderungen der Krankenhausplanung zunächst NRW-pur plus 1 gelten soll. Dies ermöglicht zunächst an einer bereits in der Umsetzung befindlichen Systematik konkrete Erfahrungen zu sammeln, die dann in eine Weiterentwicklung auf der Bundesebene positiv einfließen können. Angesichts des bevorstehenden demographischen Wandels dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass jede weitere planerische Hürde zunächst, ohne dass wir die tatsächlichen Effekte der neu strukturierten Planungssystematik betrachten, zu einer möglicherweise ungesteuerten und unbeabsichtigten Veränderung von Versorgungsstrukturen führen wird. Wenn hier zwei sehr ähnliche Systeme mit einem derartigen Veränderungseffekt sich in ihren Details mehr harmonisieren, dann wird dies für den dauerhaften Erfolg und somit für die Zufriedenheit bei Krankenhäusern wie auch Patienten eine hervorragende Entscheidung sein.
Uns ist bewusst, dass eine weitergehende, detailliertere Bewertung dieses Arbeitspapiers weiterer Konkretisierungen bedarf, die es noch abzuwarten gilt. Abschließend möchten wir bei allen positiven Botschaften, die wir dem Papier bereits jetzt entnehmen können, auf das Thema der Entbürokratisierung hinweisen. Hier würden wir uns wünschen, wenn wir nicht nur von weiterer Bürokratie verschont, sondern noch besser, von bereits bekannter oder durch die heutigen Regelungen des KHVVG zu erwartender Bürokratie entlastet würden; im Sinne der Patienten, aber auch der volkswirtschaftlichen Effekte auf die Kosten unseres Gesundheitssystems.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911