Pressemitteilung |

VIK stimmt Kraft-Wärme-Kopplungskompromiss zu

(Essen) – Nach konstruktiv-kritischen Diskussionen mit den Verbänden der Stromanbieter hat VIK am 14.05 die Vereinbarung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) paraphiert. Die wesentlichen Forderungen des VIK seien in das nun vorliegende Papier aufgenommen worden. Dabei handle es sich im Einzelnen um die:
- diskriminierungsfreie Förderung auch der bestehenden industriellen KWK- Anlagen (Einspeisung und Eigenstromerzeugung),
- Förderung des KWK-Neubaus,
- strikte Begrenzung des gesamten Beihilfevolumens auf max. 8 Mrd. DM,
- zeitliche Begrenzung auf das Jahr 2010,
- Unterstellung der höchsten Energieeffizienz als Voraussetzung,
- Limitierung der Belastung für die industriellen Stromverbraucher auf max. 0,1 Pf./kWh, Beschränkung auf einen prozentualen Zuschlag auf die Strompreise sowie eine Härteregelung als weitere Auffanglinie,
- transparente Kontrolle der Zahlungsströme mittels Clearingstelle,
- Abschaffung des KWK-Vorschaltgesetzes.

Bis zuletzt hatte sich VIK als Vertreter der industriellen und gewerblichen KWK-Anlagenbetreiber nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, auch diese Belange in das an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) übergebene Papier einzubringen. Damit liege es nun beim BMWi, das Papier zu prüfen und ein KWK-Modernisierungsgesetz mit den genannten Punkten baldmöglichst auf den Weg zu bringen. VIK werde diesen Entwicklungsprozess weiter aktiv begleiten und sich vordringlich für die diskriminierungsfreie Berücksichtigung bestehender und zukünftiger KWK-Anlagen in industrieller und gewerblicher Hand einsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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