VIK kritisiert überbordende Bürokratie und technische Mängel bei Antragsverfahren für Beihilfen für Industrie
(Berlin) - Der VIK-Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. fordert von der Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen, um überbordende Bürokratie bei der Beantragung von sogenannten Beihilfen auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen und eine fristgerechte Einreichung entsprechender Anträge überhaupt erst zu ermöglichen. Es herrsche akuter Handlungsbedarf, so der VIK.
Konkret geht es um die Strompreiskompensation (SPK) und die Carbon-Leakage-Kompensation (gemäß BECV). Die Leitlinien zur Beantragung der Beihilfen wurden für den großen Umfang der nötigen Vorbereitungen sehr kurzfristig veröffentlicht und sowohl die Unternehmen als auch die prüfungsbefugten Stellen zu spät über Änderungen im Antragsverfahren informiert, kritisiert der VIK.
"Der bürokratische Aufwand und technische Schwierigkeiten machen eine fristgerechte Antragstellung nahezu unmöglich. Wir benötigen dringend praktikable Lösungen und eine Verlängerung der Antragsfrist, um eine rechtssichere und rechtzeitige Antragsstellung zu gewährleisten. Ansonsten droht im schlimmsten Falle der Komplettverlust der Beihilfen", sagt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK und fährt fort: "Der hohe Bürokratieaufwand für Beihilfeanträge und die Durchführung von ökologischen Gegenleistungen stellen eine enorme Belastung für die Industrie in einer ohnehin schon schwierigen Zeit dar."
So enthalten aktuelle Fassungen der SPK-Förderrichtlinie und des SPK-Leitfadens uneindeutige und teils widersprüchliche Informationen. Die Industrie benötigt hier Klarstellungen und Antworten, insbesondere zu Energieeffizienz und Dekarbonisierungsmaßnahmen, um die Anträge korrekt und fristgerecht einreichen zu können.
Auch für erheblichen Unmut bei den Betroffenen sorgen technische Probleme bei den erforderlichen Webanwendungen VPS und FMS sowie fehlende Signaturkarten bei den Umweltgutachtern, die aktuell zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsvorbereitung führen. Ferner gibt es derzeit kaum zertifizierende Stellen für die geforderten ökologischen Gegenleistungen, die in der Lage sind, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen.
Um die Standortbedingungen in Deutschland zu verbessern, sollten die bürokratischen Belastungen für Industriebetriebe schnell und umfassend abgebaut werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Antragsverfahren für Entlastungen pragmatischer und rechtssicherer gestaltet werden, die Vorschriften für ökologische Gegenleistungen bei den verschiedenen Entlastungstatbeständen harmonisiert und die vielen Berichtspflichten zu Energieverbräuchen und Abwärmepotenzialen verschlankt oder reduziert werden.
Hintergrund:
Die Strompreiskompensation soll dazu dienen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen gegenüber Wettbewerbern zu erhalten, die keine durch den EU-Emissionshandel bedingten C02-Kosten tragen müssen.
Die Carbon-Leakage-Kompensation dient der Kompensation der durch den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bedingten CO₂-Kosten.
Die Unternehmen müssen einen Teil des durch die Beihilfen erhaltenen Geldes in ökologische Gegenleistungen investieren, zum Beispiel Energieeffizienzmaßnahmen. Diese Maßnahmen müssen zudem von prüfungsberechtigen Stellen geprüft werden, damit die Industriebetriebe die Beihilfen überhaupt erst erhalten können.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Alexander Ranft, Bereichsleiter Kommunikation
Leipziger Platz 10, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2124920, Fax: (030) 21249230
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