Pressemitteilung | k.A.

VIK gegen Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen

(Essen) - Zusätzliche Abgaben in Höhe von ca. 142,5 Mio Euro/Jahr will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) bei den privaten und industriellen Wasserkunden erheben. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. September 2003 werde ein weiterer positiver Standortfaktor in NRW aufgegeben, kritisiert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, der die Interessen industrieller und gewerblicher Energie- und Wasserkunden vertritt. Vorbildlich sei dagegen die Vorgehensweise Hessens, dort wurde eine entsprechende Gebühr 2003 abgeschafft.

Nach den Plänen der NRW-Landesregierung sollen die Verbraucher ab Januar 2004 für Wasser generell 5 ct/m3 zusätzlich bezahlen, in der Landwirtschaft und für Kühlzwecke 1 ct/m3. 75 Prozent dieser 142,5 Mio. Euro/Jahr solle die bereits unter enormem internationalen Wettbewerbsdruck stehende gewerbliche Wirtschaft tragen. Bereits heute zahlten jedoch sowohl der private Endverbraucher als auch die Industrie in Deutschland die weltweit höchsten Wasserpreise. Zur Konsolidierung des Landeshaushalts seien steigende Preise für Wasserdienstleistungen inakzeptabel.

Das Argument, Privathaushalte oder Industrie würden durch diese Gebühr zum nachhaltigen Wirtschaften mit Wasser angehalten, sei nicht stichhaltig. Die sparsame und nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen werde bereits stark reglementiert und behördlich streng überwacht. Außerdem habe die Industrie in der Vergangenheit große Erfolge erzielt und den Wasserverbrauch deutlich gesenkt. Aus ökologischen Gründen sei aus Sicht des VIK keine zusätzliche Maßnahme notwendig, um einen Anreiz zum nachhaltigen Umgang mit Wasser zu geben.

Der VIK appelliert nachdrücklich an die NRW-Landesregierung, auf die standort­schädliche und ökologisch überflüssige Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes zu verzichten

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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