VIK fordert Verlängerung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
(Berlin) - Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. hat die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) zeitweilig zu verlängern, da sie ansonsten mit dem 30.06.2022 auslaufen würde.
Abschaltbare Lasten können wichtige Beiträge leisten, um die Stromnetze stabil zu halten. Die AbLaV ermöglicht den Stromübertragungsnetzbetreibern (ÜNB), in den operativen Betrieb von stromintensiven Industriebetrieben einzugreifen und Produktionsanlagen für einen gewissen Zeitraum herunterfahren, um den Stromverbrauch kurzfristig zu reduzieren. Abschaltbare Lasten sind somit Teil eines Instrumentariums, das dazu dient, auftretenden Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems begegnen zu können.
Ab dem 1. Juli 2022 wären marktbasierte Reaktionen der Industrie zur Systembilanzstützung nicht mehr möglich. VIK-Hautgeschäftsführer Christian Seyfert. "Es ist riskant, auf die von den Unternehmen bereitgestellten Flexibilitäten zu verzichten. Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit einhergegangene Unsicherheit bei der europäischen und deutschen Energieverfügbarkeit machen jedes zusätzliche Instrument, welches der Systemsicherheit dienen kann, aus unserer Sicht absolut unverzichtbar." Aufgrund der Ereignisse seit dem 24. Februar 2022 sieht der VIK das Risiko vermehrter Lastabrufe.
Bei kritischen Netzzuständen, die z.B. durch unvorhersehbare Situationen wie falsche Wetterprognosen oder größere Erzeugungsausfälle im europäischen Verbundsystem entstehen könnten, ist die vorgehaltene Regelenergie nicht ausreichend und der Einsatz der abschaltbaren Lasten hilfreich. Seit 2014 ist es zu insgesamt 423 Abrufen abschaltbarer Lasten gekommen. Im letzten Jahr betrug die Zahl der Abrufe 23, und in diesem Jahr gab es bereits 38 Abrufe abschaltbarer Lasten. Zuletzt wurden am 8. April 2022 in der Zeit zwischen 11 Uhr und 13 Uhr nahezu alle verfügbaren abschaltbaren Lasten aufgrund von Wetterprognoseabweichungen aktiviert, um Ungleichgewichte in der Systembilanz auszugleichen. Die Produkte innerhalb der AbLaV gewährleisten dabei durch ihren breiten Anbieterkreis eine kosteneffiziente Systemstabilisierung der Netze.
Der VIK spricht sich daher dafür aus, seitens des BMWK eine zeitweilige Verlängerung der AbLaV vorzunehmen, bis eine Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist. Ähnliche Instrumente in anderen EU-Ländern analog zur AbLaV sind nicht EU-notifiziert und unterliegen daher keiner Befristung.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Christian Seyfert, Geschäftsführer
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