Pressemitteilung | VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.

VIK fordert schnelle Lösung für Kundenanlagen nach EuGH-Urteil

(Berlin) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 stuft die bisherige Regelung von sogenannten Kundenanlagen aufgrund wettbewerbsverzerrender Aspekte und der fehlenden rechtlichen Grundlage im EU-Recht als europarechtswidrig ein. Dadurch drohen Unternehmen in Deutschland nun erheblich steigende regulatorische Anforderungen, erweiterte Meldepflichten und hohe Investitions- sowie Umbaukosten. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich Mitte Mai zum ursprünglichen Streitfall entscheidet, besteht dringender Handlungsbedarf.

Der VIK fordert kurzfristig eine richtlinienkonforme, praxistaugliche Anpassung der Übergangsregelungen und eine nachhaltige Langfristregelung der entsprechenden Binnenmarktregelung RL (EU 2019/944). Es könnte zu befürchten sein, dass das Urteil zu § 3 Nr. 24a EnWG über Kundenanlagen auch auf Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG übertragen wird. Die bisherige Regelung nach § 3 Nr. 24a EnWG gewährte Kundenanlagen insbesondere administrative Erleichterungen von regulatorischen Vorschriften, wie die Entlastung von Meldepflichten – ein Konzept, das jetzt durch das EuGH-Urteil grundlegend infrage gestellt wird. Ohne rasche Anpassung werden Unternehmen in ein stärker reguliertes System gedrängt.

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer (VIK) mahnt: „Wenn das Urteil eins zu eins umgesetzt wird, wird das signifikant negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland haben. Viele Unternehmen, die aktuell Kundenanlagen betreiben, droht bspw. die Überführung ihrer Anlagen in den Status eines Geschlossenen Verteilnetzes (§ 110 EnWG) oder sogar in ein Netz der Allgemeinen Versorgung (§ 3 Nr. 17 EnWG). Dies würde eine enorme Steigerung von administrativem und bürokratischem Aufwand bedeuten. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten für physische Umbaumaßnahmen sowie die Aufstockung von personellen Kapazitäten. Und das ist nur eine von vielen möglichen Konsequenzen.“

Weitere Konsequenzen:
• Registrierungs-, Melde- und Veröffentlichungspflichten
• Pflichten eines Messstellenbetreibers
• Regeln zur Entflechtung (unbundling)
• Erweiterung der Anschlusspflicht auf Dritte
• Kostensteigerungen ohne produktiven Mehrnutzen
• Auswirkungen mit Onsite PPA (dezentrale Versorgungsstrukturen)

„Neben den aufgeführten finanziellen, personellen sowie administrativen Mehrbelastungen würden die drohenden Konsequenzen keinerlei messbare Produktivitätsverbesserung bedeuten. Jetzt ist politisches Handeln gefragt, um unseren Wirtschaftsstandort in der aktuell schwierigen Situation nicht noch zusätzlich zu belasten und gegenüber anderen Standorten schlechter zu stellen. Mutige Initiativen seitens der neuen Bundesregierung sind jetzt gefragt.“ Unterstreicht Christian Seyfert (VIK) sein Appell.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920

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