Pressemitteilung |

VIK fordert bei KWK-Förderung Gleichbehandlung

(Essen) - Nach über einem Jahr schlechter Erfahrungen mit dem bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) von Mai 2000 hat sich die Bundesregierung entschlossen, dieses Gesetz zu ersetzen. Hierdurch soll ein Beitrag zur nachhaltigen Verminderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen erbracht werden. Statt einer den Industriestandort Deutschland gefährdenden KWK-Zwangsquote soll das neue KWK-Gesetz ein wettbewerbskonformes Bonusmodell zur Förderung effizienter KWK-Anlagen enthalten. VIK unterstützt diese Kompromisslinie und erarbeitet gegenwärtig gemeinsam mit der Versorgungswirtschaft ein entsprechendes KWK-Förderkonzept, welches Grundlage der weiteren Gesetzgebung sein könnte. Jedoch gilt es, Sorgfalt vor Schnelligkeit zu setzen.

Das neue KWK-Konzept dürfe auf keinen Fall die Fehler des alten Gesetzes wiederholen. So werde auf Grundlage des bestehenden KWK-Gesetzes die ressourcenschonende KWK-Stromerzeugung in Industrie und Gewerbe – immerhin mehr als 50 % der gesamten deutschen KWK-Stromerzeugung – bisher von jeder Förderung ausgeschlossen. VIK fordert daher erstens, dass die Bundesregierung und die Fraktionen im Deutschen Bundestag zu ihrem Wort stehen, eine derartige Diskriminierung der Industrie-KWK nicht fortzuführen. Die zukünftige Förderung dürfe daher einzig von der CO2-Minderung und nicht mehr von den Eigentumsverhältnissen abhängen.

VIK drängt zweitens auf eine Berücksichtigung neuer, insbesondere modernisierter KWK-Anlagen. Nur unter Einsatz hochmoderner KWK-Anlagen können die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzverpflichtungen wirtschaftlich tragbar erfüllt werden. Schließlich gelte es, die Zusagen im Rahmen der jüngsten Klimaschutzvereinbarungen zwischen deutscher Wirtschaft und Bundesregierung vom 9. November 2000 monitoringfähig zu erreichen.

Drittens wendet sich VIK gegen eine erneute Belastung der Stromverbraucher und plädiert daher für eine strikte Begrenzung des Fördervolumens. Nur so sei es möglich, die Stromkostensteigerung auf eine Größenordnung von maximal 0,1 Pf/kWh im Durchschnitt zu begrenzen. VIK müsse darauf achten, dass die Belastungen für die energiekostensensible Wirtschaft „nicht aus dem Ruder laufen“.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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