Vierter Tätigkeitsbericht des Presserats zum Datenschutz in Redaktionen veröffentlicht
(Berlin) - Der Deutsche Presserat hat seinen vierten Tätigkeitsbericht zum Redaktionsdatenschutz gestern (22. September 2010) in Berlin veröffentlicht. Hierin dokumentiert er die in den vergangenen zwei Jahren (Januar 2008 bis Januar 2010) bearbeiteten Beschwerden und gibt Einblicke in die Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz. Erstmals enthält der Tätigkeitsbericht dokumentierte Beschwerden über Print- und Online-Berichterstattungen.
Seit 2001 hat der Presserat zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die freiwillige Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernommen. Im Abstand von zwei Jahren erscheint hierzu ein Tätigkeitsbericht.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, nimmt den Presserat für den Umgang der Presse mit Online-Archiven in die Verantwortung: "Die Art und Weise, in der es gelingt, das Persönlichkeitsrecht und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der von der Presseberichterstattung betroffenen Personen in freier Selbstbeschränkung zu wahren, wird auch künftig für den Erfolg und die Akzeptanz des Redaktionsdatenschutzes von zentraler Bedeutung sein. Die Bereitschaft und Offenheit im Umgang mit Beschwerden Betroffener gegen eine persönliche Darstellung in archivierten Presseberichten stellen daher gerade in Zukunft eine wichtige Herausforderung für alle im Redaktionsdatenschutz Tätigen dar."
Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der Pressekodex, der bereits seit 2001 zusätzliche Datenschutzbestimmungen enthält, vervollständigen den Tätigkeitsbericht, der im Internet zum Download bereitsteht: http://www.presserat.info/service/downloads.html
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer
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