Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) - Hauptstadtbüro Berlin

Vier verkehrspolitische Prioritäten für den Bundeshaushalt

(Berlin) - Das Präsidium des Branchenverbands VDV appelliert an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, bis zur Auflösung des Deutschen Bundestags aufgrund von Neuwahlen, einen Nachtragshaushalt für 2024 und einen Bundeshaushalt für 2025 zu beschließen. Dies umfasst aus VDV-Sicht vor allem einen verlässlichen Haushalt für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und einen beschlossenen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. „Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für die Branche und für unsere Kundinnen und Kunden. Ziel muss es sein, dass die Fraktionen nun die wichtigsten, bereits begonnenen Gesetzgebungsvorhaben im Verkehrsbereich noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode beschließen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Das Präsidium des VDV sieht dabei vor allem vier Gesetzesvorhaben, die nun prioritär umgesetzt werden müssen:

1. Der Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Überjährigkeit der Mittel für das Deutschland-Ticket von 2023 bis 2025 hergestellt werden soll. Für die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs fordert der VDV folgende drei wesentliche Anpassungen:
• Streichung des Enddatums 31. Dezember 2025. Damit wird sichergestellt, dass es das Deutschland-Ticket und die Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro pro Jahr über das Jahr 2025 hinaus gibt
• Streichung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme zur Verschiebung der Auszahlung von 350 Mio. Euro an Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 auf 2026.

2. Schieneninfrastruktur/Trassenpreisförderung | Das im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 angelegte Mittelvolumen für die Bundesschienenwege ist durch einen Haushaltsbeschluss oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung abzusichern. Durch Umschichtung oder zusätzliche Mittel müssen dabei die Mittel für die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr und für den Schienenpersonenfernverkehr erhöht werden sowie die Finanzierung des Bestandserhalts (Instandhaltung/Ersatzinvestition) gestärkt werden. Die umfassende Finanzierung des Bestandserhalts der Bundesschienenwege, einschließlich der Anwendung der neuen Finanzierungsoptionen des BSWAG (Instandhaltungsförderung), muss für 2024 und 2025 vertraglich abgesichert werden. Dafür muss der 2. Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 3) durch die Ausschüsse gebracht und gezeichnet werden (wirksam für 2024). Geschieht dies nicht, drohen hohe wirtschaftliche Ausfälle bei der Infrastruktur. Der 3. Nachtrag zu LuFV 3 mit Wirksamkeit für 2025 muss finalisiert und ebenfalls durch die Ausschüsse gebracht und gezeichnet werden.

3. Regionalisierungsgesetz | Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens der Firma Rambøll im Auftrag des BMDV zur Sicherung der Bestandsverkehre im SPNV: Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2026 mit jährlich anwachsenden Beträgen.

4. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz | Streichen der Nachrangigkeit sowie des Enddatums 2030 für die Förderung von Grunderneuerung im GVFG | Erhöhung der GVFG-Mittel auf 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2025, um den erfolgreichen Hochlauf an schienengebundenen Projekten seit der GVFG-Novelle vollständig bedienen zu können, für Neubau und Grunderneuerung gleichermaßen | Schaffen eines neuen Fördertatbestands im GVFG für die Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe inkl. zugehöriger Infrastrukturen; für den neuen Fördertatbestand sind durch den Bund ab 2025 zusätzliche GVFG-Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr und von 2027 bis 2035 von 1,5 Mrd. Euro pro Jahr bereitzustellen.

„Vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Wahl, die danach zu führenden Koalitionsverhandlungen, den Abschluss eines Koalitionsvertrags und der Konstituierung einer neuen Bundesregierung würde es einen erheblichen Zeitverlust bedeuten, notwendige Maßnahmen erst dann umzusetzen. Die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger können mit Blick auf reibungslose Mobilität und Warenströme nicht so lange warten“, so Wortmann abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) - Hauptstadtbüro Berlin, Lars Wagner, Pressesprecher(in), Leipziger Platz 8, 10117 Berlin, Telefon: 030 399932-0, Fax: 030 399932-15

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