Vier Schritte zur Bürgerversicherung
(Berlin) - Die Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung erläuterte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Freitag, den 16. Januar in Berlin:
"Die Bürgerversicherung ist die sozial gerechte Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung und ein konsequenter Ansatz für effektive Strukturreformen im Gesundheitswesen. Die Bürgerversicherung kann so die Beitragssätze dauerhaft stabilisieren - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe werden entlastet.
Dazu wären folgende vier Schritte möglich:
Schrittweise Anhebung der Versicherungspflichtgrenze Ziel ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger am Solidarausgleich beteiligen. Dadurch könnte die Beitragsbasis nachhaltig stabilisiert werden. Private und Gesetzliche Kassen würden dabei in einen neuen Wettbewerb um die Versicherten unter gleichen Bedingungen eintreten. In Zukunft könnten sich alle Bürgerinnen und Bürger in der Krankenkasse ihrer Wahl versichern und zwar unabhängig vom Krankheitsrisiko. Deshalb ist die Bürgerversicherung
keine Einheitskasse.
Einbeziehung anderer Einkommensarten
Dadurch könnten die Beitragssätze weiter gesenkt und langfristig, unabhängig vom Arbeitsmarkt, stabilisiert werden. Denkbar ist eine eigenständige zweite Säule zur Beitragsbemessung für Zusatzeinkommen. Erforderlich bei der Einbeziehung zusätzlicher Einkommensarten ist ein Freibetrag, der sicherstellt, dass untere Einkommen, sowie Rentnerinnen und Rentner nicht doppelt und dreifach belastet werden.
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitseinkommen sollte zunächst nicht angehoben werden. Damit wird verhindert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe überproportional belastet werden. Denkbar ist eine stufenweise Erhöhung ab dem Jahr 2010, um der demographischen Veränderung Rechnung zu tragen.
Eine Bürgerversicherung für alle
Auch Selbständige und neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sollten in Zukunft ein Wahlrecht in der Bürgerversicherung haben. Durch diese Ausweitung der solidarischen Finanzierung auf alle Bürgerinnen und Bürger könnte der Beitragssatz insgesamt weiter sinken.
Unabhängige Gutachten bestätigen, dass keine verfassungs- oder europarechtlichen Einwände gegen die schrittweise Einführung der Bürgerversicherung bestehen."
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DGB Bundesvorstand Pressestelle
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