Pressemitteilung | Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng)

Viele vernünftige Ideen, aber noch sehr vage

(Ulm) - „Der Koalitionsvertrag ist noch bezüglich der Gesundheitspolitik sehr vage“, kommentiert Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Strukturelle Probleme der Gesundheitsversorgung werden zwar benannt, aber die Lösungsansätze bleiben widersprüchlich.“

Positive Aspekte wie Jahresüberweisungen für chronisch erkrankte Patienten, die Anerkennung des Fachinternisten als steuernden Primärarzt im Einzelfall oder die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung werden von wenig zielführenden Vorschlägen wie einem „Fairnessausgleich“ zwischen über- und unterversorgten Regionen mit drohenden Honorarabschlägen für Fachärzte konterkariert. „Statt den Mangel beim Angebot von Behandlungsterminen in der Regelversorgung durch Beseitigung äußerer Zwänge wie der Bedarfsplanung und der Quotierung von Fallzahlen zu beheben und damit endlich den Weg für eine bedarfsorientierte ambulante Versorgung frei zu machen, sollen mit einer Öffnung von Krankenhausambulanzen teure Parallelstrukturen geschaffen werden“, befürchtet Dr. Tappe.

Die Absicht, nicht bedarfsgerechte Facharztkontakte durch primärärztliche Lotsen zu reduzieren, ist aus Sicht des Berufsverbandes grundsätzlich zu begrüßen. "Es ist aber inakzeptabel“, so Dr. Tappe, „wenn in diesem Zusammenhang die freiberufliche Eigenständigkeit mit „Jahrespauschalvergütungen“ in Frage gestellt wird. Praxisinhaber übernehmen wirtschaftliche Verantwortung für ihren Betrieb und sorgen entscheidend für kosteneffiziente Angebote in der ambulanten Versorgung. Kliniken können das nicht leisten, schon gar nicht mit Pauschalvergütungen.“ Der freie Zugang zu Präventionsleistungen, die Unstimmigkeiten zwischen Kollektivvertrag und der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) werden nicht im gebührenden Maße berücksichtigt.

Auch die Pläne zur Stärkung der Weiterbildung von dringend benötigten Ärzten in Arztpraxen bleiben halbherzig. „Es ist zu begrüßen, dass mehr Weiterbildungsstellen in Haus- und Kinderarztpraxen eingerichtet werden sollen“, erläutert Dr. Tappe. „Vor dem Hintergrund einer nachlassenden Bereitschaft zur Niederlassung und dem anstehenden Generationswechsel in der Ärzteschaft ist es unabdingbar, angehende Mediziner schon im Laufe ihrer Ausbildung an die mögliche Tätigkeit in einer Praxis heranzuführen. Aber der Bedarf besteht nicht nur bei Haus- und Kinderärzten, sondern ebenso sehr bei den Fachärzten!“

Bei der Demographie und dem in den nächsten Jahren bestehenden Ärztemangel ist eine Steuerung durch eine Bezugsarztpraxis erforderlich. Eine Spaltung zwischen Hausarzt (Kollektivvertrag und HZV) und Facharzt sollte durch die Politik nicht unterstützt werden. Ziel muss eine gemeinsame Versorgung der Bevölkerung sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng), Dr. Holger Böhm, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Holdergärten 13, 89081 Ulm, Telefon: 09421 88500

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