Viel Ärger um die Mietkaution: Schleswig-Holstein´s Mietervereine bearbeiten jährlich rund 3.000 Fälle
(Kiel) - Aus der Praxis vieler Vermieter, die Mietkaution nach dem Ende des Mietverhältnisses ganz oder teilweise einzubehalten, hat sich geradezu ein Volkssport entwickelt so DMBLandesgeschäftsführer Jochen Kiersch. Es ist ja auch so einfach: Jede Wohnung weist nach ihrer Rückgabe Gebrauchsspuren auf - um so mehr, je älter sie ist. Dies nutzen einige Vermieter aus und präsentieren ehemaligen Mietern eine gepfefferte Rechnung für Schäden - und seien sie auch noch so klein -, die bereits beim Einzug vorhanden waren. Wehe dem, der den Zustand seiner Wohnung bei Anmietung nicht ordentlich dokumentiert und nachträglich entdeckte Mängel seinem Vermieter nicht sofort gemeldet hat. Haarriss im Waschbecken, Stoßstellen im Türblatt, Emailleabplatzer in der Badewanne, defekte Backofenklappen, Flecken im Teppichboden, Brandstellen auf dem Parkett - es gibt nichts, was Vermieter nicht beanstanden, wenn sie sich darauf spezialisiert haben, ihren Mietern auch kleinste Kleinigkeiten in Rechnung zu stellen.
Dies ist jedoch nicht die einzige Gefahr: Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter insolvent werden und damit die Kaution verloren geht. Diese Gefahr besteht dann, wenn der Vermieter pflichtwidrig - die Kaution nicht bei einer Bank oder Sparkasse von seinem Vermögen getrennt konkurssicher angelegt hat. Das gleiche gilt, wenn ein Vermieter die Kaution zwar brav auf ein Sparbuch eingezahlt, sie davon aber wieder - ohne Wissen des Mieters - abgehoben hat. Beides ist zwar rechtswidrig - im Konkursfalle ist die Kaution aber dennoch weg. Aus diesem Grunde empfehlen die schleswig-holsteinischen Mietervereine regelmäßig einen Nachweis über die Anlage der Kaution zu fordern oder andere Anlageformen zu wählen. So besteht die Möglichkeit, ein auf den Mieter angelegtes Sparbuch zu Gunsten des Vermieters zu verpfänden. Vordrucke dafür gibt es bei allen Geldinstituten. Der Mieter sollte aber darauf achten, dass in dem Verpfändungsvordruck eine Vereinbarung enthalten ist, wonach der Mieter vier Wochen vor tatsächlicher Auszahlung an den Vermieter benachrichtigt wird. Innerhalb dieser Zeit kann er dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen die Abhebung einleiten.
Als weitere Möglichkeit kommt in Betracht ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Vermieters anzulegen. Abhebungen können dann nur gemeinsam vorgenommen werden.
Dass Mieter vor Überraschungen nie sicher sind hat ein besonders dreister Kieler Vermieter bewiesen. Auf Nachfrage des Mietervereins, ob und wie er denn die Kaution angelegt habe, hat er sich vielmals entschuldigt - er habe es einfach vergessen, die Kaution zur Bank zu bringen. Er hat es prompt nachgeholt und wenige Tage später den Nachweis dafür geliefert. Auf weitere Nachfrage ein Jahr später hat er versucht, sich erneut mit der selben Ausrede zu entschuldigen. Will sagen: Vermieter W. hat die Kaution gleich wieder abgehoben und erneut für sich verwendet. Die betroffene Mieterin hat auf Empfehlung des Mietervereins die Kaution dann gegen die Miete aufgerechnet und konkurssicher angelegt.
Kaum zu glauben, aber wahr: Immer wieder kommt es vor, dass Mieter ihrem Vermieter die Kaution bar übergeben, ohne sich eine Quittung geben zu lassen. In dieser Konstellation ist es fast wahrscheinlicher, dass die Kaution verloren geht, als dass man sie wieder bekommt.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswigholstein.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Pressestelle
Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel
Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931