VID fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflichten fĂŒr Flutopfer / Haftungsrisiken fĂŒr Unternehmer und GeschĂ€ftsfĂŒhrer vermeiden
(Berlin) - Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat heute die Justizministerin und die Rechtspolitiker des Deutschen Bundestages auf die schwierige insolvenzrechtliche Situation durch die jĂŒngste Flutkatastrophe aufmerksam gemacht. FĂŒr Unternehmen und Unternehmer stellt sich die Frage der Insolvenzantragspflicht, sofern an eine Fortsetzung der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht zu denken ist. Eine Lösung liegt in der temporĂ€ren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Er verweist dazu auf die Gesetzgebung zur letzten Flutkatastrophe im Jahr 2016 und regt eine vergleichbare Regelung fĂŒr die aktuelle Situation an.
"Das letzte was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Jahr 2016, diese war aber bis zum 31.12.2017 begrenzt", erlÀutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID, die schwierige Lage der Betroffenen.
Eine entsprechende Reform der Insolvenzantragspflichten bei Naturkatastrophen stand bereits im Koalitionsvertrag 2018. In der aktuellen Situation sollten die Koalitionspartner ihre Reformabsichten, trotz der parlamentarischen Sommerpause und des laufenden Wahlkampfs, zĂŒgig umsetzen. Der VID appelliert an das VerstĂ€ndnis und die Tatkraft aller Beteiligten eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. "Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können", so Niering weiter.
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