Pressemitteilung | k.A.

VhU zu den Auswirkungen der Corona-Krise / Kümpel: Höchstdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern

(Kassel) - Weite Teile der Wirtschaft, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, erleben momentan einen brutalen Geschäftseinbruch oder mussten sogar von heute auf morgen ihren Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres einstellen. Die Kosten für eingegangene Verpflichtungen laufen weiter, obwohl die Einnahmen stocken.

"Um die Existenzen der Unternehmen zu sichern und Entlassungen zu vermeiden ist es deshalb richtig, dass - neben unterschiedlichen Liquiditätshilfen des Bundes und der Länder - mit dem Krisen-Paket die Kosten der Kurzarbeit für Arbeitgeber deutlich sinken. Die Bundesregierung sollte jetzt auch die Höchstdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Schon vor einem Jahr hat eine ganze Reihe von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Maschinenbau, mit Kurzarbeit beginnen müssen. Wenn der Zeitraum für den Bezug von Kurzarbeitergeld jetzt nicht umgehend auf 24 Monate verlängert wird, müssen diese Unternehmen bereits jetzt ihre Kurzarbeit beenden - ein massiver Personalabbau wäre die unausweichliche Folge", sagte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) in Nordhessen.

"Die Forderungen der Gewerkschaften nach Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber sind kontraproduktiv. Es muss alles dafür getan werden, um Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die lebenswichtige Unternehmensentlastung, von der auch die Beschäftigten profitieren, darf nicht durch realitätsferne Forderungen konterkariert werden. Denn trotz der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber auch jetzt für Kurzarbeiter noch einen erheblichen Kostenanteil wegen Urlaub, Feiertagsvergütung, Krankheit, Sonderzahlungen und Betrieblicher Altersvorsorge. Zielführender ist es, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter in einem Nebenjob einzuführen. Die Bundesregierung hat hier eine bis Oktober befristete Lockerung auf den Weg gebracht, die allerdings noch zu bürokratisch und zu eng ist. Denn der Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme ist auf Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen beschränkt. Besser wäre es, Tätigkeiten in allen Branchen und Berufen zu begünstigen, da unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten eng verzahnt sind", sagte Kümpel.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) Pressestelle Karthäuserstr. 23, 34117 Kassel Telefon: (0561) 1091-50, Fax: (0561) 779194

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