Pressemitteilung | Unternehmerverband Nordhessen e.V.

VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im November 2017 / Kümpel: "Mit Vollzeitbeschäftigung könnten viele aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug kommen!" / Vollzeitarbeit muss sich für Arbeitslosengeld-II-Bezieher lohnen

(Kassel) - Die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel ist im November im Vergleich zum Vormonat um 249 auf 15.285 gefallen. Die Arbeitslosenquote ging auf 5,4 Prozent (Vorjahresmonat 6,0 Prozent) zurück. "Der Arbeitsmarkt eilt weiter von Rekord zu Rekord. Gesetzgeber und Jobcenter sollten die gute Lage nutzen und auch diejenigen verstärkt ins Auge fassen, die nur deshalb Arbeitslosengeld II brauchen, weil sie nur Teilzeit arbeiten. Wer Vollzeit arbeiten kann, muss vom Jobcenter auch in eine Vollzeit-Tätigkeit vermittelt werden. Und der Gesetzgeber sollte die Hinzuverdienstregeln für die Bezieher von Arbeitslosengeld II so ändern, dass sich Vollzeitarbeit mehr lohnt", sagte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. Geschäftsstelle Nordhessen.

Knapp 85 Prozent der über 7.000 Arbeitnehmer im Agenturbezirk Kassel, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen (sog. Aufstocker), hätten lediglich einen Hinzuverdienst aus einer Teilzeitarbeit. Weitere 494 Personen übten dauerhaft eine selbstständige Tätigkeit aus, die nicht zum Leben reiche. "Die Jobcenter müssen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Teilzeitarbeit oder in Selbstständigkeit eigene Anstrengungen zur Vollzeit-Arbeitssuche verlangen", sagte Kümpel.

Kümpel ergänzte, dass die Politik auch die Rahmenbedingungen so ändern müsse, dass Aufstocker auch finanziell stärker zur Suche nach Vollzeitarbeit motiviert würden. "Aktuell sind die ersten 100 Euro vollständig, darüber hinaus aber nur noch 20 bzw. 10 Prozent eines Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Längeres Arbeiten lohnt sich deshalb für diesen Personenkreis oftmals nicht. Die Hessische Landesregierung sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass stattdessen die ersten 200 Euro einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich voll auf Arbeitslosengeld II angerechnet und ab da großzügigere Freibeträge gewährt werden. So steigt der Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung", sagte Kümpel.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband Nordhessen e.V. Frauke Syring, M.A., Referentin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Karthäuserstr. 23, 34117 Kassel Telefon: 0561 1091-310, Fax: 0561 779194

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