VfW fordert Verordnung zum Mieterstrom
(Hannover) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 24.01.2017 der breiten Öffentlichkeit eine neue Studie vorgelegt. Diese Studie mit dem Titel "Mieterstrom - Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen" untersucht u.a. die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen.
Die geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW, Frau Dipl.-Ing. Birgit Arnold, meint dazu: "Der VfW ist enttäuscht. Mehr als 6 Monate nachdem das Bundeswirtschaftsministerium vom Gesetzgeber die Aufgabe bekommen hatte, Mieterstrommodelle zu fördern, wird jetzt lediglich eine Studie vorgelegt. Statt einer Verordnung gibt es also bis heute nichts als unkonkrete Überlegungen, die zudem an vielen Stellen über Allgemeinplätze nicht hinausgehen."
Mieterstrom hat ein enormes Potential und erlebt derzeit trotz der komplexen Rechtslage bundesweit eine immens große Nachfrage. Einer der Gründe hierfür ist auch, dass Mieter und Vermieter gleichsam eine Anpassung an die neue Welt verlangen und für die Zukunft gerüstet sein wollen: Sie wollen ihr Elektroauto in der Tiefgarage ihres eigenen Hauses ebenso unproblematisch und kostengünstig mit ihrem eigenen Strom auftanken können, wie sie zur Aufrechterhaltung ihrer Versorgungssicherheit möglichst unkompliziert verschiedene Technologien kombinieren wollen. Die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalisierung bietet hier ganz neue Möglichkeiten der Kombinationen der verschiedensten Technologien (Stromerzeugung aus Dach-PV-Anlagen, Strom- und Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im selben Quartier, Zusatzwärmeerzeugung aus Solarthermie-Dachanlagen in der Nachbarschaft, Speicherung von Strom und Wärme in kleinen Hausspeichern, am Haus angeschlossene Elektroladestationen mit Elektroautos als flexiblen Stromspeichern, Steuerung, Abrechnung und Messung mittels Smart Metern, etc.).
Dieser Nachfrage sollte die Bundesregierung nachkommen. Sie sollte praktisch leicht implementierbare Vorschläge für solche dezentralen Versorgungsmodelle liefern.
"Statt eines neuen Förderdschungels mit kleinteiligen Ausnahmen, brauchen wir endlich in der Praxis einfach und unkompliziert umsetzbare Lösungen," pflichtet der Juristische Beirat des VfW bei. "Die Lösungen liegen nicht in immer wieder neuen Einzelnovellen von EEG und KWKG, in denen dann immer wieder neue und ständig sich ändernde komplizierte Ausnahmetatbestände mit Hilfe der Regulierungsbehörden und der Gerichte durchgesetzt werden müssen. Sie liegen in einer diskriminierungsfreien Vereinheitlichung der Zahlungs- und Abwicklungsprozesse auch beim Einsatz unterschiedlichster Technologien und Speichermethoden. Nur so kann Planbarkeit und Investitionssicherheit für dezentral agierende Marktakteure erzielt werden."
Das Fazit des VfW fällt demnach eher ernüchternd aus: "Bis zu einer echten Förderung dezentraler Stromversorgungslösungen scheint es in Deutschland derzeit noch ein sehr weiter Weg," resümiert Frau Arnold. Zugleich hofft Sie allerdings auch auf die Zukunft: "Europa ist da zum Glück viel weiter. Das neue Winterpaket der EU macht mir Hoffnung, dass Konzepte wie Mieterstrom sich langfristig durchsetzen werden."
Hintergrund
Das im November 2016 von der EU-Kommission vorgelegte so genannte Winterpaket, welches mehrere Änderungsvorschläge zu EU-Richtlinien enthält, sieht eine deutliche Stärkung der verbrauchernahen Energieproduktion vor. Explizit wird darin auch gefordert, gerade anteilige Modelle, die unterschiedliche Formen von Erzeugung, Speicherung, Verbrauch und Veräußerung kombinieren, diskriminierungsfrei zu fördern. Die EU hat damit die Herausforderungen der Zukunft erkannt und präsentiert zukunftsgerichtete Lösungen.
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