VfW begrüßt Vorgehen gegen Energie- und Stromsteuermissbrauch
(Hannover) - Die Nutzung von energie- und stromsteuerlichen Privilegien von Contractoren als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht immer wieder in der Diskussion. Angebote von Contractoren können aufgrund dieses Vorteils häufig in doppelter Hinsicht attraktiv sein:
1. Die Nutzung energie- und stromsteuerlicher Vorteile können die Attraktivität von Contracting-Lösungen im Vergleich zu Eigenlösungen steigern!
2. Durch die Ersparnis stehen einem Contractor mehr Mittel zur Verfügung, die zum Aufspüren und Heben der Effizienzpotenziale der Energieumwandlung und damit zu einer nachhaltigen Energie- und damit CO2-Einsparungen genutzt werden können!
Die Professionalisierung durch Outsourcing wurde als Effekt auch schon von der Bundesregierung im Rahmen der Gesetzesbegründung zum Energiesteuergesetz Anfang 2006 erkannt und wie folgt beschrieben:
"Die Begünstigung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes .... hat für nicht begünstigte Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen einen Anreiz geschaffen, insbesondere die Erzeugung von Wärme, und zwar auch zum Beheizen von Wohnhäusern, Kaufhäusern und Büroräumen im Dienstleistungssektor, auf begünstigte Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auszulagern."
Dennoch zeigen die Anfang der Woche bekannt gewordenen, aktuellen Ermittlungen, dass es in der Contracting-Branche auch Anbieter gibt, die die Nutzung des steuerlichen Vorteils auch über die Grenzen der Zulässigkeit hinaus anstreben. Diese Anbieter schaden damit einer gesamten Branche, für die Energieeffizienz ein Selbstverständnis ist und die die größten wirtschaftliche Vorteile mit der Steigerung der Effizienz - und nicht mit steuerlichen Subventionen - erreichen kann. Der gewährte energie- und stromsteuerliche Vorteil unterstützt die Angebote der Contracting-Unternehmen - dieser Vorteil ist aber kein Selbstzweck!
Zukünftig werden alle Betroffenen (Politik, Verwaltung und Contractingverbände) aufgefordert sein, praxisgerechte Lösungen für die Nutzung von energie- und stromsteuerlichen Vorteilen zu entwickeln und dem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Insoweit hatten die Mitglieder des juristischen Beirats und der Vorstand des VfW bereits bei der Einführung des Energiesteuergesetzes vorgeschlagen, die Gewährung der Privilegierung an die "Übernahme des Risikos der effizienten Verwendung" von Energieerzeugnissen oder Strom zu knüpfen. Dieser Nachweis ist für die Unternehmen der privilegierten Wirtschaftszweige - auch unabhängig von Contracting - regelmäßig zu führen.
Die Mitglieder des juristischen Beirats StB/WP Wolfram Moritz und RA Karsten Ahrens (MPW Legal & Tax, Northeim) plädieren schon seit Jahren für die Einführung der Outputmessung als wesentliche Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Gewährung der Energie- und Stromsteuererstattung zu schaffen:
"Den tatsächlichen Nutzungsgrand eines Heizkessel und damit die Effizienz des Umwandlungsprozesses z.B. von Gas in Wärme kennt man erst , wenn man nicht nur die eingesetzte Gasmenge ermittelt sondern auch die damit hergestellte Wärmemenge gemessen hat!"
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts wird daher auch der VfW weiterhin seine Erfahrung und Kompetenz einbringen, um mit Vorschlägen für eine praxisgerechte Lösung die politischen Ziele der Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und CO2-Reduktion zum einen mit der Eingrenzung des Missbrauchs von Erstattungsmöglichkeiten zum anderen zu verbinden. Im Ergebnis weist der VfW darauf hin, dass man praxisgerechte Lösungen finden muss, mit denen die Inanspruchnahme von Strom- und Energiesteuervorteilen auf gute und förderwürdige Contracting-Anbieter beschränkt werden kann. Die Contracting-Branche steht bereit, Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen und damit ihrer klima- und energiepolitischen Verantwortung nachzukommen.
Weitere Informationen sind unter www.energiecontracting.de erhältlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V.
Pressestelle
Ständehausstr. 3, 30159 Hannover
Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19