VFLL begrüßt das klare Signal / 71.000 Stimmen für regelmäßige Prüfungen der KSK-Verwerter
(Amorbach) - Eine überwältigende Resonanz hat die Petition 43188 zur Stärkung der Künstlersozialkasse (KSK) erhalten: Rund 71.000 Unterzeichner votierten für den Vorschlag, diejenigen Unternehmen, die eine Abgabe an die KSK leisten müssen, regelmäßig - mindestens aber alle vier Jahre - zu prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung soll, wie schon zuvor, die Prüfungen vornehmen.
Zum Erfolg der Petition, das heißt zum Erreichen des Quorums, wären lediglich 50.000 Stimmen ausreichend gewesen. Im nächsten Schritt wird der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden, ob das Thema in einer öffentlichen Sitzung verhandelt wird. Bei solch einem eindeutigen Ergebnis stehen die Chancen dafür gut.
Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) freut sich über dieses klare Signal für den Erhalt der andernfalls in ihrer Existenz gefährdeten KSK: "Die meisten freien Lektorinnen und Lektoren sind über die Künstlersozialkasse abgesichert. Ohne die KSK könnten viele ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen", so der 1. Vorsitzende Herwig Frenzel. Freie Lektorinnen und Lektoren sind in vielen Bereichen tätig, in denen es auf gepflegte und korrekte Sprache ankommt. Sie arbeiten beispielsweise für Buchverlage, PR- und Werbeagenturen sowie öffentliche Einrichtungen. Die KSK ist ein Baustein zur Kulturpflege - im Fall der Lektoren, Übersetzer, Autoren und Journalisten ein Baustein zum Erhalt der Sprachkunst und des Kulturguts Sprache.
Firmen und Institutionen, die freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen, sind zur Zahlung der KSK-Abgabe gesetzlich verpflichtet. Weil säumige Zahler nicht ohne Prüfung entdeckt werden, nimmt die Versicherung derzeit weniger Geld ein. Nach Angaben des Bundessozialministeriums entgehen der KSK so jährlich 40 bis 50 Millionen Euro an Einnahmen.
Seit 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung mit der Prüfung der Unternehmen betraut. In den ersten Jahren konnten durch intensive Prüfungen viele Unternehmen zur Zahlung aufgefordert werden, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen waren; entsprechend sank die Verwerterabgabe, die die Unternehmen auf alle Honorare und Gagen selbstständiger Künstler oder Publizisten an die Künstlersozialkasse zahlen, von über 5 Prozent auf 3,9 Prozent in den Jahren 2010 bis 2012. Seit die Deutsche Rentenversicherung weniger prüft, erhöht sich der Prozentsatz wieder: 2013 auf 4,1, für 2014 wird er voraussichtlich auf über 5 Prozent ansteigen. Das bedeutet: Weniger Unternehmen werden mehr zahlen müssen.
Im Gesetz ist derzeit lediglich die Pflicht zur Zahlung verankert, nicht jedoch die Prüftätigkeit. Diese Lücke sollte ein Gesetzentwurf vom Frühsommer 2013 schließen. Die entsprechende Passage hatte der vorbereitende Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales jedoch aus dem Entwurf gestrichen. Der VFLL unterstützt die Forderung der Petition, die die Idee aus dem Gesetzentwurf vom Frühsommer aufgreift und zur Abgabegerechtigkeit unter den zahlungspflichtigen Verwertern
beiträgt.
Erst nach der Bundestagswahl im September kommt der Ausschuss wieder zusammen. Der VFLL wird seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens weiterhin auf dem Laufenden halten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren e. V. (VFLL)
Inga Beißwänger, Pressesprecherin
Oberes Tor 3, 63916 Amorbach
Telefon: (09373) 980254, Fax: (09373) 980255