Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

VFA zum Arzneiverordnungs-Report 2000: Innovationen gewürdigt

(Berlin) - Als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnete Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, am 7. November das von den Autoren des in Berlin vorgestellten Arzneiverordnungs-Reports genannte Einsparpotenzial von 8,2 Milliarden Mark. "Tatsache ist vielmehr, dass die Einsparpotenziale bei der Verordnung so genannter umstrittener Arzneimittel, von Generika und von so genannten Me-too-Präparaten mittlerweile weitgehend ausgeschöpft oder aber nur theoretischer Natur sind", betonte die VFA-Hauptgeschäftsführerin.

So seien zwischen 1996 und 1997 die Zahl der Verordnungen und der Umsatz der "Arzneimittelgruppen mit umstrittener Wirksamkeit" um über 20 Prozent zurückgegangen. Zwischen 1997 und 1998 hätten sie sich weiter um 6,7 Prozent beziehungsweise 5,0 Prozent vermindert. Dieser Trend halte an. "Bei der Verordnung von Generika steht Deutschland weltweit an der Spitze", sagte Yzer. Im generikafähigen Markt liege der Verordnungsanteil mittlerweile bei über 70 Prozent.

Yzer begrüßte, dass der Arzneiverordnungs-Report umfassend neue Therapietrends und erfolgreiche Innovationen würdige. Allerdings verkenne der Report die Bedeutung der Schrittinnovationen für eine moderne und wirtschaftliche Arzneitherapie: "Sogenannte Me-toos sind keine Nachahmungen, sondern ebenfalls Innovationen, die als Weiterentwicklungen später auf den Markt kommen als der erste Wirkstoff aus einer neuen Substanzklasse."

"Die therapeutische Bedeutung dieser Schrittinnovationen ist weltweit unstrittig. Aus gutem Grund besteht etwa die Hälfte der Essential-Drug-List der WHO aus diesen Produkten. Und was gerne von den Kritikern so genannter ,Me-toos vollkommen außer acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass diese Innovationen nachhaltig zum Preiswettbewerb im Gesundheitswesen beitragen", bekräftigte Yzer. Dies bedeute erhebliche Einsparungen für die Krankenkassen, die davon profitierten, dass Schrittinnovationen meist billiger seien als das Pionierprodukt.

So habe eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WidO) ergeben, dass im Jahr 1998 Arzneimittel mit einem neuartigen Wirkstoff oder einem neuartigen Wirkprinzip 162,09 DM je Verordnung kosteten, während Wirkstoffe, die mit einer Verbesserung pharmakologischer Qualitäten bereits bekannter Wirkprinzipien verbunden sind, im Durchschnitt um rund 17 Prozent (134,33 DM) darunter gelegen hätten. Noch preisgünstiger seien Weiterentwicklungen mit geringen Unterscheiden zu eingeführten Wirkstoffen (115,96 DM). "Sie sind daher ein kostensenkender Bestandteil für einen modernen Arzneimittelmarkt", betonte die VFA-Hauptgeschäftsführerin.

Der Arzneimittelreport bestätige auch, dass die Ärzte versuchen, weiterhin rational zu verordnen, um so weit wie möglich mit modernen Arzneimitteln zu therapieren. Doch zunehmend müssten sie sich dem Diktat des Arzneimittelbudgets beugen. Yzer: "Dies hat zur Folge, dass Arzneimittelinnovationen verzögert, eingeschränkt oder gar nicht verschrieben werden. Die Politik räumt dies ein, beklagt Einzelfälle, lässt aber Patienten und Ärzte in diesem Dilemma alleine, solange sie an Budgets festhält." So kompensiere der im Arzneiverordnungs-Report aufgeführte Verordnungsanstieg bei innovativen Arzneimittelgruppen - etwa gegen Bluthochdruck und Herzinfarkt - bei weitem nicht die Unterversorgung bei diesen und weiteren Indikationen, führte Yzer aus.

Die VFA-Hauptgeschäftsführerin widerlegte auch die Annahme, dass die Unterschreitung des Arzneimittelbudgets in einzelnen Regionen auf vermeintliche "Wirtschaftlichkeitsreserven" schließen lassen könne: Vielmehr es sei "geradezu bezeichnend", dass - von Stadtstaaten abgesehen - Budgetüberschreitungen in solchen Regionen anzutreffen seien, die niedrige Krankenhaus-Fallkosten aufwiesen (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen). Anderseits seien die Krankenhaus-Fallkosten in den Bundesländern besonders hoch, in denen die Arzneimittelausgaben niedrig sind (z.B. Baden-Württemberg und Hessen). Damit werde deutlich, dass die sektorale Budgetierung der Arznei- und Heilmittelausgaben unvereinbar mit der von der Politik angestrebten integrierten Gesundheitsversorgung sei: "Sie läuft statt dessen dem Grundsatz ,So viel ambulant wie möglich, so viel stationär wie nötig eklatant zuwider." Die Budgetierung bedeute eine einseitige Diskriminierung der Arzneimitteltherapie und fördere das Ausweichen auf teurere Versorgungsformen, indem "teure Patienten" - zum Beispiel chronisch kranke Menschen - in den Krankenhausbereich verschoben würden.

Quelle und Kontaktadresse:
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