Verzehnfachung der Stromsteuer für Industrie setzt falsche Impulse
(Essen) - Der Bundesrechnungshof schlägt eine Verzehnfachung der Stromsteuerbelastung für einen Großteil des produzierenden Gewerbes vor, so der VIK, die Interessenvertretung der industriellen und gewerblichen Energiekunden in Deutschland. "Statt 0,615 Euro/MWh wären dann 6,15 Euro/MWh zusätzlich zum aktuellen Strompreis von rund 50 Euro/MWh zu zahlen; für viele Unternehmen sind das Millionen Mehrbelastungen im Jahr", so Birgit Ortlieb, Geschäftsführerin des VIK. Im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung stehen auch die Energie- und Stromsteuern (Ökosteuer) auf dem Prüfstand. Wie es dort heißt, nur um Mitnahmeeffekte abzubauen. Nach aktuellen Informationen ist aber zu befürchten, dass dabei nicht Halt gemacht wird. Nach dem aktuellen Vorschlag des Bundesrechnungshofes soll für das produzierende Gewerbe die wichtige Entlastung bei der Stromsteuer von derzeit bis zu 95 Prozent auf nur noch 50 Prozent zurückgefahren werden.
Der europäische Mindeststeuersatz liegt mit 0,5 Euro/MWh auch mit der heutigen Regelung noch deutlich unter den deutschen Sätzen. Um demgegenüber die energiesteuerlichen Standortnachteile wenigstens gering zu halten, wurde die Öko(Strom)steuerentlastung bisher zur notwendigen Wettbewerbssicherung anerkannt. "Es handelt sich hier in keiner Weise um Mitnahmeeffekte", so Birgit Ortlieb, "Unternehmen im internationalen und europäischen Wettbewerb wären durch eine solche Steuermehrbelastung extrem getroffen; neben den in Deutschland ohnehin schon bestehenden höheren Belastungen (Stichwort EEG) ein völlig falsches Signal für den Industriestandort Deutschland!"
Mit einer solchen Mehrbelastung würde zudem die Vereinbarung zwischen der deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland aufgekündigt, mit der sich die Industrie im Gegenzug zu den Steuerentlastungen zu wirkungsvollen Klimaschutz¬maßnahmen verpflichtet hat, die sie nachweislich* auch erfolgreich durchführt. Dies würde auch die Meseberger Beschlüsse von 2008 ignorieren. Hier hatte sich die Bundesrepublik Deutschland klar verpflichtet, die Ökosteuerentlastung nicht anzutasten.
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