Verwaltungsreform zur Unzeit: BDF lehnt staatliche Kostenerhöhung ab
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) hat sich im Vorfeld der Beratungen im Bundesrat gegen höhere Kosten für die Luftfahrtverwaltung ausgesprochen. "Während Fluggesellschaften in Asien und Amerika wegen der Wirtschaftskrise Staatshilfen in Anspruch nehmen können, werden den deutschen Airlines mitten in der stärksten Rezession der Nachkriegsgeschichte die Kosten erhöht", kritisierte BDF-Geschäftsführer Michael Engel am Montag (16. Februar 2009) in Berlin.
Aktuell befinden sich gleich zwei Vorhaben der Regierung auf dem politischen Instanzenweg, welche mit erheblichen Belastungen verbunden sind. So hat das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Luftkostenverordnung in den Bundesrat eingebracht, mit denen die Gebühren des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) in einem ersten Schritt um durchschnittlich 30 Prozent angehoben werden sollen. Gleichzeit ist ein Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung, wodurch diese Behörde in eine Bundesanstalt umgewandelt werden soll. Nach ursprünglich 9,7 Millionen Euro Gebühren pro Jahr würde die Luftverkehrswirtschaft dann 28,6 Millionen Euro für die Luftfahrtverwaltung zahlen müssen, was einer Verdreifachung der Kosten entspräche.
Die deutschen Fluggesellschaften leiden derzeit unter erheblichen Rückgängen ihres Passagier- und Frachtaufkommens und sind zu scharfen Kosteneinsparungen gezwungen, um das Beschäftigungsniveau zu halten. Vor diesem Hintergrund konterkariert eine massive Gebührenanhebung zur Unzeit die Anstrengungen der Unternehmen und gefährdet in hohem Maße Arbeitsplätze in der Luftverkehrswirtschaft.
Der Verband kritisiert neben den Rahmenbedingungen auch den Reformprozess: "Selbstverständlich bedarf es einer modernen Verwaltung für eine moderne Industrie", sagte Engel weiter. "Allerdings sollte die Reform aus einem Guss sein und gewährleisten, dass es auch tatsächlich zu einer Leistungsverbesserung für die Airlines kommt." Das LBA ist unter anderem für die Genehmigung und Überwachung von Fluggesellschaften verantwortlich, es untersteht dem Bundesverkehrsministerium.
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