Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes beschließt Finanzhilfen für IKK / IKK Bayern erhält 18 Mio. DM Solidarhilfe

(Bergisch Gladbach) - Der Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes hat am 6.9.2000 mit dem Beschluss einer neuen Finanzausgleichsordnung (FinAO) eine wegweisende Entscheidung für die Sicherung der Weiterentwicklung von Innungskrankenkassen im Wettbewerb getroffen. Mit den neuen Finanzhilferegelungen erhält das IKK-System ein geeignetes Instrument, einzelnen Innungskrankenkassen bei strukturellen Problemen planerisch und finanziell zu unterstützen. Belastungen im regionalen Wettbewerb, die vorübergehend allein nicht mehr zu schultern sind, werden bundesweit aufgefangen, um auf Basis eines differenzierten Beratungs- und Unterstützungskonzeptes Chancen einer positiven unternehmerischen Entwicklung zu verfolgen. "Mit diesem solidarischen Schulterschluss aller Innungskrankenkassen wird deutlich gemacht, dass die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit jeder einzelnen Krankenkasse eng mit dem Erfolg der Kassenart insgesamt verbunden ist", sagt Uwe Conrad, Verwaltungsratsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Damit gibt das oberste Parlament der Innungskrankenkassen eine eigene Antwort auf die zum Teil wettbewerbswidrigen Wirkungen des RSA und die mit Risikoselektion verbundenen Verwerfungen. Zugleich wird dadurch eine neue Basis für eine erfolgsbezogene Gesamtplanung geschaffen, bei der ein neues Ziel- und Kostenmanagement im Vordergrund steht. Analyse-, Bewertungs- und Empfehlungsinstrumente durch Know-how und Wissenstransfer für alle wichtigen Geschäftsfelder stellen die Entscheidungen der einzelnen Innungskrankenkassen auf eine breite Basis. "So wird beispielsweise über einen gezielten Einsatz bei der Fallsteuerung im Krankenhaus die Versorgungsqualität für die Versicherten erhöht, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken", erläuterte Uwe Conrad die Auswirkung der neuen Finanzhilfe.

Die mit großer Mehrheit des Verwaltungsrates beschlossene Finanzausgleichsordnung kommt mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der Handwerklichen Krankenversicherung in einer ersten Fallgestaltung der IKK Bayern zu Gute, die noch in diesem Jahr eine solidarische Unterstützung in Höhe von 18 Mio. DM erhält. Der IKK-Bundesverband unterstützt die Region Bayern und betrachtet die finanzielle Hilfe als wichtige Investition in die Zukunft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185

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