Vertragszahnärztliche Zahl des Monats April: 6.533 abgeschlossene Kooperationsverträge
(Berlin) - Ende 2022 lag die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge nach § 119 b SGB V bei 6.533 und damit trotz der Einschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Situation um rund 350 höher als ein Jahr zuvor. Dies zeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen zu schließen, in verstärktem Maße nutzen und vulnerable Gruppen bestmöglich versorgen. Hingegen leisten Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), einem Gutachten zufolge keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung dieser Patientengruppe.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Berlin
Vanessa Hönighaus, Pressesprecherin
Behrenstr. 42, 10117 Berlin
Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Verbesserte Patientenversorgung noch nicht erkennbar
- Unverhältnismäßiges Abrechnungsverbot gefährdet Existenz der Zahnarztpraxen KZBV zur Anhörung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes
- Vulnerable Patientengruppen benötigen individuelle Beratungsangebote / 6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung veröffentlicht