Verteuerung preiswerter verschreibungspflichtiger Arzneimitteln kommt nicht der Industrie zugute
(Berlin) - Die Entwicklung der Arzneimittelpreise hat viele Versicherte und Patienten in den Apotheken irritiert. Dazu erklärt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI):
Durch die Gesundheitsreform hat sich seit dem 1. Januar 2004 bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Preisgestaltung geändert. Statt eines prozentualen Apothekenzuschlags wie bisher erhalten Apotheken jetzt einen dreiprozentigen Aufschlag plus einen Fixzuschlag von 8,10 Euro je Präparat, wovon sie zwei Euro pro Packung an die Gesetzliche Krankenversicherung abführen müssen. Die Folge dieser Änderung ist, dass billige Präparate sich zum Teil stark verteuert haben, während alle Arzneimittel, die bisher mehr als 28,50 Euro kosteten, billiger werden.
Die Verteuerung der preiswerten verschreibungspflichtigen Arzneimittel geht nicht auf Preiserhöhungen der Pharmahersteller zurück. Ein anderes Thema ist die Zuzahlung. Während der Apothekenzuschlag den Apothekern zugute kommt, fließt die Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro je Präparat den Gesetzlichen Krankenkassen zu. Auch diese Zuzahlung kommt nicht den Herstellern zugute.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. , HGSt (BPI)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: 030/279090, Telefax: 030/2790361