Verteuerung der Mini-Jobs kostet Arbeitsplätze und fördert Flucht aus dem Flächentarifvertrag
(Berlin) - Im heute (22. Februar 2006) vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz hat die Bundesregierung auch der Anhebung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalabgabe für geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent zugestimmt. Der Einzelhandel, bei denen zuletzt rund 800.000 Mini-Jobber beschäftigt waren, ist von dieser Maßnahme besonders betroffen.
Hierzu bemerkt der Sozialpolitische Sprecher des Handelsverband BAG, RA Anton Wirmer: Wir bedauern diese Entscheidung der Bundesregierung sehr, denn sie wird zu einer deutlichen Erhöhung der Arbeitskosten für viele Unternehmen führen und die Möglichkeit des flexiblen Arbeitseinsatzes einschränken. Dies wird ohne Zweifel viele Arbeitsplätze kosten.
Für den Fall, dass Unternehmen die erhöhten Kosten durch reduzierte Stundenlöhne an die Beschäftigten weiterreichen könnten, werde durch die gesetzgeberische Maßnahme Druck auf das Lohngefüge nach unten ausgeübt und dies zu einer Zeit, in der ernsthaft über die Notwendigkeit von Mindestlöhnen diskutiert wird. Dies passt politisch nicht zusammen, sagte Wirmer.
Besonders betroffen von der beabsichtigten Neuregelung seien daher auch tariftreue bzw. tarifgebundene Unternehmen. Sie könnten sich der Zusatzbelastung nur durch Verlassen der Tarifbindung entziehen. Wirmer: Die Bundesregierung verschärft durch diese Maßnahme die ohnehin schon bestehenden Verwerfungen zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen. Der Gesetzentwurf ist kein Beitrag zur Stärkung des Flächentarifs, sondern eher ein Treibsatz zu seiner weiteren Schwächung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Handelsverband BAG
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088
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