Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Verteidigung vor den Internationalen Strafgerichtshöfen

(München) - Die Internationalen Strafgerichtshöfe stehen vor der ehrgeizigen Aufgabe, über Straftaten im Rahmen internationaler Konflikte mit Mitteln der Strafjustiz zu urteilen. Es geht dabei vor allem um die Vorwürfe schwerster Menschenrechtsverletzungen, Völkermord, Angriffskrieg und Kriegsverbrechen, ohne der Gefahr zu erliegen, das Feld des Rechts zu verlassen und Politik an seine Stelle zu setzen.

Wirksame Strafjustiz setzt aber auch im internationalen Rahmen eine effektive Strafverteidigung voraus. Im Statut von Rom, dem „Grundgesetz“ für den permanenten Internationalen Strafgerichtshof, sind ausreichende Regeln für eine wirksame Strafverteidigung vorgesehen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich zum Ziel gesetzt, die Verteidigung vor den Internationalen Strafgerichtshöfen zu fördern und damit einen Beitrag zu leisten, dass künftig auch deutsche Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in der Lage sein werden, diese schwierige und wichtige Aufgabe zu übernehmen. Die fachlichen Voraussetzungen sollen in einem umfangreichen Fortbildungskurs geschaffen werden. Die Verteidigung vor den Internationalen Strafgerichtshöfen betrifft den UN-Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien, den UN-Strafgerichtshof für Ruanda und vor allem den neuen permanenten Internationalen Strafgerichtshof der UN, der Mitte 2003 seine Arbeit aufnehmen wird.

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV und der Strafrechtsausschuss des DAV veranstalteten am 10. Mai 2002 anlässlich des Deutschen Anwaltstages in München eine offene Ausschusssitzung zu diesem Thema. Dabei wurde die Arbeit vor allem des UN-Strafgerichtshofes für das frühere Jugoslawien (ICTY) von Presiding Judge Wolfgang Schomburg, dem ersten deutschen Richter beim Jugoslawien-Tribunal und Vorsitzenden der 2. Kammer, von Frau Oberstaatsanwältin Hildegard Uertz-Retzlaff, Staatsanwältin bei der Anklagebehörde des ICTY, und den Rechtsanwälten Prof. Michail Wladimiroff und Stephen Kay, QC, „amici curiae“ des ICTY im Verfahren gegen Milosevic unter den jeweiligen besonderen Aspekten der von den Referenten am ICTY eingenommenen Rolle vorgestellt. Gleichzeitig wurden Aufgabe und Schwierigkeiten des neuen allgemeinen Internationalen Strafgerichtshofs deutlich.

Der DAV hat sein eigens zu diesem Zweck entworfenes Programm einer Fortbildungstagung vorgestellt, durch das die rechtlichen und völkervertraglichen Grundlagen für die Übernahme einer Verteidigung vor den Internationalen Strafgerichtshöfen durch deutsche Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger gelegt werden sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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