Verstoß gegen EU-Recht: Bundestag verabschiedet NetzDG
(Berlin) - "Wir bedauern, dass die Große Koalition sich dazu entschlossen hat, das hoch umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den Bundestag zu bringen. Die Art und Weise, wie dieses Vorhaben allen Bedenken zum Trotz durchgesetzt wurde, hat dem Ansehen des Rechtsstaates eher geschadet als genützt.
Das Ergebnis ist ein mit heißer Nadel gestricktes Regelwerk, das schwerwiegende handwerkliche Mängel aufweist und außerdem gegen das Europarecht verstößt. Auch die von dem Gesetz ausgehende Gefahr für die Meinungsfreiheit ist alles andere als gebannt, da die Unternehmen immer noch dazu verpflichtet sind, komplexe juristische Prüfungen unter gesetzlich verordnetem Zeitdruck durchzuführen. Eine echte Verbesserung für die Verfolgung von Straftaten in sozialen Netzwerken stellt lediglich die Pflicht zur Einrichtung einer Kontaktstelle im Inland dar.", erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute wird der Bundestag mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eines der kontroversesten Vorhaben dieser Legislaturperiode verabschieden. Nachdem der Referentenentwurf schon während der laufenden Verbändeanhörung erstmals geändert und bei der EU-Kommission notifiziert wurde, folgten immer neue Korrekturen und Nachbesserungen, bis sich die Große Koalition Ende vergangener Woche auf eine endgültige Fassung geeinigt hatte. Zahlreiche Gutachten, u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, bescheinigten dem NetzDG neben gravierenden rechtstechnischen Mängel auch Verstöße gegen das Europarecht und das Grundgesetz.
Auch in der heute verabschiedeten Fassung verletzt das NetzDG das in der E-Commerce-Richtlinie verankerte Herkunftslandprinzip. Aus diesem Grundsatz folgt, dass Diensteanbieter aus dem europäischen Ausland in Deutschland grundsätzlich keinen anderen Regeln unterworfen werden dürfen als in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben. Die Regelungen zum Anwendungsbereich sind rechtstechnisch verunglückt und in der Praxis vollkommen untauglich. Indem das Gesetz Unternehmen weiterhin dazu verpflichtet, "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, bleibt ein zentraler Konzeptionsfehler des ursprünglichen Entwurfs erhalten. Da unklar bleibt, wann ein Inhalt "offensichtlich" rechtswidrig ist, besteht das Risiko fort, dass Unternehmen sich im Zweifel für die Löschung entscheiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Digitale Gesellschaft e.V.
Pressestelle
Singerstr. 109, 10179 Berlin
Telefon: (030) 97894230, Fax: ()