Verstöße gegen Arbeitsrecht / IG BAU fordert Kontrolle aus einer Hand
(Frankfurt am Main) - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Einführung einer wirksamen staatlichen Kontrolle der Arbeitsverhältnisse. "Wir brauchen eine Arbeitsinspektion, die diesen Namen verdient", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Der Staat entzieht sich seiner Kontrollaufgabe und lässt die Beschäftigten mit ihren Problemen sitzen. Das hiesige Arbeitsrecht beruht auf der falschen Vorstellung, Arbeitnehmer könnten Arbeitgebern auf Augenhöhe begegnen und ihre Rechte einfach so einklagen. In der Realität gilt jedoch häufig: Wer seine Rechte während des laufenden Arbeitsverhältnisses als Einzelner einfordert, bekommt schnell Probleme. Deshalb brauchen wir öffentliche Kontrolle. Wirklich schlagkräftig kann diese nur sein, wenn die Zersplitterung der vielen nur mit Teilen der Arbeitsmarkt- und Arbeitsaufsicht beauftragten Behörden beseitigt wird. Wir fordern eine Arbeitsinspektion nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie etwa Frankreich und Spanien. Die Sanktions- und Durchsetzungslücken hierzulande müssen endlich geschlossen werden."
In Deutschland müssen sich Arbeitnehmer individuell für die Einhaltung ihrer Rechte einsetzen. Gewerkschaften können sie dabei zwar unterstützen, besitzen aber kein Verbandsklagerecht. Die Auswirkungen werden am Beispiel Lohndumping besonders deutlich: Der Mindestlohn wird zwar vom Staat kontrolliert. Bei Verstößen werden aber nur Bußgelder zugunsten der Staatskasse verhängt. Den vorenthaltenen Lohn müssen die Beschäftigten jeder für sich selbst einklagen. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz wagen aber nur wenige den Gang vor die Gerichte. Völlig inakzeptabel ist zudem die Regelung, wonach die durch Lohnbetrug erbeuteten Gewinne nach Ablauf von vier Jahren beim kriminellen Arbeitgeber verbleiben. "Die Verjährung von rechtswidrig vorenthaltenen Löhnen oder Beiträgen zur Sozialversicherung wirft ein Schlaglicht auf die löchrige Durchsetzungsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche", sagte Schäfers. "Niemand käme auf die Idee, einem Dieb die Beute nach Ablauf von vier Jahren als Eigentum zuzusprechen."
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Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
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