Versorgungsstärkungsgesetz: Nutzenbewertung bei Medizinprodukten nur mit klaren Definitionen
(Frankfurt am Main) - Anlässlich der heutigen (5. März 2015) ersten Lesung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Bundestag unterstreicht der ZVEI, dass für das geplante Verfahren zur Nutzenbewertung bei Medizinprodukten entscheidende Definitionen immer noch fehlen. Dazu gehört zum Beispiel die Festlegung, wann eine Behandlung ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept verfolgt oder wann Behandlungen besonders invasiv sind. "Mit der Präzisierung dieser Begriffe steht und fällt die Anwendbarkeit des Verfahrens. Daher sollten die Definitionen unbedingt im Gesetz selbst vorgenommen werden", fordert Hans-Peter Bursig, ZVEI. Ansonsten sieht der Verband Gefahren für die Innovationskraft der deutschen Medizintechnik. Für die Industrie sei die Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den Prozessen von großer Bedeutung. Nur so könnten Investitionsentscheidungen für Innovationen kalkulierbar getroffen werden.
Zudem ist laut ZVEI auch die Methodik für die Nutzenbewertung bei Medizinprodukten noch offen. "Wir freuen uns, dass das Gesundheitsministerium für die Dauer der Bewertung eine Frist von zwei Jahren im Gesetz festschreibt. Es ist jedoch unklar, mit welchen Bewertungsinstrumenten der Nutzen innerhalb dieser Frist belegt werden soll", so Bursig. Die Methodik der Nutzenbewertung von pharmazeutischen Wirkstoffen könne nicht Eins zu Eins auf Medizinprodukte übertragen werden. "Für Medizinprodukte müssen deshalb eigene Instrumente und wissenschaftliche Leitlinien entwickelt werden, die der Heterogenität der Produkte und ihrer Funktionsweise gerecht werden", fordert Bursig.
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