Versorgungsstärkungsgesetz auf der Zielgeraden: Das Schlimmste verhindert - Vernünftiges aufgegriffen
(Berlin) - Zu den letzten Korrekturen am Versorgungsstärkungsgesetz erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dr. Dirk Heinrich: "Es hat sich gezeigt, dass durch frühzeitige Intervention und seriöse Sachinformation der Gesetzgeber trotz der Zwänge des Koalitionsvertrages zu sinnvollen Korrekturen fähig ist. Es ist das Schlimmste verhindert worden. Vernünftige Vorschläge wurden aufgegriffen. So kommt die Parität in den Vertreterversammlungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht wie ursprünglich geplant. Der Gesetzgeber hat erkannt, welch fatale Folgen diese undemokratische Regelung gehabt hätte. Dafür muss man ihn ausdrücklich loben."
Des Weiteren sollen die Terminservicestellen jetzt evaluiert werden. "Diese Forderung haben wir von Anfang an erhoben, weil nur so sichtbar werden wird, dass es sich bei den angeblichen Problemen fachärztlicher Terminvergabe einerseits um ein Komfortproblem handelt und andererseits durch eine wissenschaftliche Auswertung tatsächlich bestehende Versorgungsengpässe erkennbar werden. Und es wird sich zeigen, dass unsere Hausärzte sehr wohl dringende Facharzttermine für den Patienten koordinieren können. Dadurch wird schnell klar werden, dass die Einrichtung von Terminservicestellen ein politisches Placebo ist", betont der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes.
Parallel zur Scharfschaltung der Aufkaufregelung für Praxen soll zunächst die Bedarfsplanung reformiert werden. "Hierin liegt eine Chance, die bestehende, auf anachronistischen Verhältniszahlen basierende Bedarfsplanung zugunsten von regionalen, sozialen und demografischen Erfordernissen umzugestalten", bekräftigt Dr. Heinrich. Die Festlegung einer Kann-Regelung bis 140 Prozent Versorgungsgrad und einer Soll-Regelung darüber hinaus sei ein klassischer politischer Kompromiss. "Mit der Versorgungsrealität vor Ort hat das nichts zu tun und es bleibt ein weiterer Eingriff in die Freiberuflichkeit der Praxisärzte."
Der NAV-Virchow-Bund unterstützt eine stärkere Förderung der hausärztlichen Weiterbildung nachdrücklich. "Dadurch besteht eine echte Chance, die Zahl der Ärzte in hausärztlicher Weiterbildung zu erhöhen und dem entstehenden Hausärztemangel entgegenzuwirken. Auch die Förderung von Kompetenzzentren mit bis zu fünf Prozent der Fördersumme und die erklärte Absicht, eine Stiftung zur Förderung der Allgemeinmedizin zu schaffen, begrüßen wir. Es kann aber nicht sein, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe allein Ärzte und Krankenkassen tragen. In diese Stiftung muss insbesondere Steuergeld fließen", fordert Dr. Heinrich.
Darüber hinaus sei es zielführend, das Antragsrecht für den Innovationsfonds weiter zu lockern, damit auch anerkannte Praxisnetze Anträge stellen können. "Das ist wichtig, denn Praxisnetze sind einerseits lokale kooperative Versorgung, andererseits aber auch Innovation", stellt Dr. Heinrich fest.
Im Ergebnis zeige sich aber, dass ein derart detailliert formulierter Koalitionsvertrag eben nicht eins-zu-eins in Gesetzesform gegossen werden kann, so der Bundesvorsitzende.
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