Versorgungsgesetz: BKK Bundesverband begrüßt die gesetzliche Stärkung des freien Wahlrechts nach Kassenschließung
(Berlin) - Im Hinblick auf die heutige Schließung der CITY BKK begrüßt der BKK Bundesverband, dass die Regierung am Grundsatz der freien Wahlfreiheit des einzelnen Versicherten festhält und diese sogar im Fall einer Kassenschließung auch weiter stärkt. "Hier hat sich Gesundheitsminister Daniel Bahr klar gegen das "Abwimmeln" der CITY BKK-Versicherten durch einige Krankenkassen positioniert. Zuweisungen der Versicherten über deren Köpfe hinweg sind der falsche Weg. Deshalb appelliere ich an alle CITY BKK-Versicherten, die bis dato noch keine neue Kasse gewählt haben, sich so schnell wie möglich eine neue Krankenkasse zu suchen, bevor es die entsprechenden Stellen wie Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und Job-Center für sie tun", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes. "Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung mit dem Versorgungsgesetz Maßnahmen unternimmt, um den lückenlosen Versicherungsschutz für Versicherte zu ermöglichen, die bis zum Zeitpunkt der Schließung ihrer Krankenkasse noch keine neue Krankenkasse gewählt haben", so Heinz Kaltenbach.
Die Versicherten der CITY BKK, die bis zum 30.06.2011 noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, werden auch weiterhin medizinisch behandelt. Auch die Leistungserbringer, die City BKK-Versicherte versorgen, bekommen weiterhin ihre Vergütungen. Die "CITY BKK in Abwicklung" wird als leistungsaushelfende Krankenkasse längstens bis zum 30.09.2011 für alle bis zum 30.06.2011 bei der CITY BKK versicherten Menschen tätig werden, solange diese noch keine neue Krankenkasse gewählt haben.
Reform der ärztlichen Bedarfsplanung mit finanziellen Risiken behaftet
Die Regelungen des Versorgungsgesetzes zur Reform der ärztlichen Be-darfsplanung sehen die Betriebskrankenkassen hingegen mit gemischten Gefühlen. "Zwar werden eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die gegen eine in Zukunft drohende Unterversorgung im ländlichen Raum steuern sollen. Instrumente, um im gleichen Maße die Überversorgung, vor allem in den Ballungsräumen abzubauen, bleiben hingegen gänzlich aus", so Heinz Kaltenbach.
Nach den erheblichen Honorarsteigerungen der Ärzte in den letzten Jahren sei es nicht hinnehmbar, wenn das Versorgungsgesetz dazu beitrage, dass die Versicherten finanziell noch stärker belastet werden. Als problematisch sei daher zu bewerten, dass mit der "ambulanten spezialärztlichen Versorgung" ein zusätzlicher Sektor ohne Bedarfsplanung, Mengensteuerung und funktionierenden Bereinigungsregelungen geschaffen werde - ganz nach dem Motto: "Jeder, der kann, darf." Auch die Erweiterung der Länderbefugnisse zur Steuerung der ärztlichen Bedarfsplanung wird vom BKK Bundesverband kritisch gesehen. Stärker als heute sollen die Landesregierungen künftig die Struktur der ambulanten Versorgung in den Regionen mitbestimmen, ohne jedoch eine finanzielle Mitverantwortung für ihre Entscheidungen tragen zu müssen. "Hierdurch könnte eine regionale Planung entstehen, die an dem Bedarf vorbeigeht und Überversorgungen möglich macht. Für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Versicherten könnte das letztlich teuer werden", warnt Heinz Kaltenbach.
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