Versicherungskosten der Kieler Wohnungsbaugesellschaft / Gericht kürzt um 50 Prozent
(Kiel) - Mit Urteil vom 10.01.2012 hat das Amtsgericht Kiel der Kieler Wohnungsbaugesellschaft eine überhöhte Betriebskostenabrechnung eines Mietervereins-Mitgliedes zusammengestrichen (120 C 302/11). Streitgegenstand waren die Versicherungskosten. 217,96 Euro hat die Kieler Wohnungs-baugesellschaft geltend gemacht, 105,32 Euro hat das Gericht ihr zugebilligt. Die einleuchtende Be-gründung: Die KWG sei zwar berechtigt, einen Versicherungsvertrag über ihren Gesamtbestand abzuschließen - dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Versicherungskosten damit höher werden, als würde nur die konkrete Wirtschaftseinheit versichert. "Wer eine gewöhnliche Miet-wohnung bezieht darf gewöhnliche Versicherungskosten erwarten. Es wäre unbillig, den Mieter der gewöhnlichen Wohnung an ungewöhnlich hohen Versicherungskosten anderer Objekte zu beteiligen...", so das Gericht. Wohl wahr! Die Betriebskostenabrechnungen 2011 trudeln demnächst ein. Mieter tun gut daran, die Versicherungskosten sorgfältig zu überprüfen.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilt der Kieler Mieterverein für seine Mitglieder. Dessen Geschäftsstelle befindet sich in der Eggerstedtstraße 1. Telefonisch ist der Verein unter 0431/97919-0 zu erreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Pressestelle
Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel
Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791931