Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Versicherte erhalten Geld zurück

(Henstedt-Ulzburg) - Die Musterklagen des Bundes der Versicherten (BdV) verhelfen Versicherungsnehmern mit nach 1994 abgeschlossenen und zwischenzeitlich gekündigten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zu hohen Rückzahlungen. Der Bund der Versicherten erwartet eine Flut von Rückforderungen in den nächsten Wochen.

„Alle BdV-Mitglieder, die mit Hilfe des BdV Abschlusskosten bei nach 1994 abgeschlossenen und wieder gekündigten Verträgen zurück verlangten, haben diese von Ihren Versicherungsunternehmen ganz oder zum größten Teil zurückerhalten“, so der BdV-Geschäftsführer Frank Braun. Wer einen solchen Vertrag demnächst kündigt, könne auf höhere Rückkaufswerte hoffen. So haben bisher etwa die Allianz, die R+V und die DBV Winterthur zunächst eine Rückzahlung abgelehnt, nach Klageeinreichung aber nachgegeben. Der BdV hat Verbrauchern für Verbraucher eine Musterklage entworfen und diese unter www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskosten.htm ins Internet gestellt.

Wichtig sei es, hartnäckig zu bleiben, so Braun. Die Versicherungsunternehmen lehnten durch die Bank zunächst eine Rückzahlung ab und seien erst nach Einreichung einer Klage vor Gericht bereit, die unrechtmäßig einbehaltenen Abschlusskosten den Versicherten zu überweisen. „Dieses Vorgehen ist nicht neu“, weiß der BdV-Geschäftsführer. Die Unternehmen testen zunächst aus, wer es ernst meint. Auf diese Weise sparen die Unternehmen Milliarden an Rückzahlungen, weil nach Erfahrung des BdV bisher nur eine geringe Anzahl von Versicherungsnehmern die Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Abschlusskosten verlangte. „Dabei können etwa 5 Mio. Versicherte durchschnittlich mehrere Tausend Euro zurückverlangen“, so Braun. Wer hartnäckig bleibt, hat aber gute Chancen auf ungeahnten Geldsegen, denn die Versicherungsunternehmen wollen schriftlich nachlesbare Urteile vermeiden und zahlen lieber noch im Gerichtssaal als ein für sie negatives Urteil zu kassieren.

Hintergrund sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2001 (Az. IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00), nach denen mehrere Vertragsklauseln in Kapitallebens- und Rentenversicherungen wegen Intransparenz unwirksam sind, weil die Versicherungsunternehmen nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Nachteile aufklärten. Da demnach auch die Abschlusskostenklausel unwirksam ist, fehlt es an einer vertraglichen Grundlage. Die einbehaltenen und verrechneten Kosten können zurück verlangt werden. Das sieht auch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) so und teilte mit einem offiziellen Rundschreiben (R 1/ 2001) allen Lebensversicherungsunternehmen mit, dass sich bei gekündigten Kapitallebens-versicherungsverträgen Rückforderungsansprüche der Versicherungsnehmer ergeben können.

Die Versicherungsnehmer hätten den Vertrag niemals unterschrieben, wenn die Nachteile bekannt gewesen wären. Das wissen nach Ansicht des Bundes der Versicherten auch die Unternehmen, die nun noch schnell versuchen, ohne Beteiligung der Kunden mittels eines sog. Treuhänderverfahrens die unwirksamen alten Bedingungen durch neue Bedingungen zu ersetzen, auf die sich die Kunden aber bei Vertragsschluss niemals eingelassen hätten.

„Das ist hinterhältig - ohne Beteiligung der Versicherungsnehmer können die Unternehmen nicht einseitig den Vertrag verändern. Versicherte sollten schriftlich widersprechen“, so Frank Braun. Der Bund der Versicherten klagt gegen dieses Vorgehen bereits beim Bundesgerichtshof, der wohl noch in diesem Jahr entscheiden wird. Versicherte sollen aber schon jetzt ihr Geld zurück verlangen und ggf. dafür ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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