Verschiebung EUDR sinnvoll und notwendig
(Düsseldorf) - Der Herstellerverband Haus & Garten e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um ein halbes Jahr zu verschieben, ausdrücklich.
Die EUDR soll in Europa einen einheitlichen Rechtsrahmen gegen die Zerstörung von Wäldern weltweit sowie den Verlust der Biodiversität schaffen und eine nachhaltigere Ressourcennut-zung begründen. Für die Umsetzung dieser Ziele sieht die EUDR die Geolokalisierung bis zum Ursprung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugungsflächen vor, um Risiken einer mög-lichen Entwaldung zu identifizieren und zu vermeiden. Die Verordnung soll ab dem 30.12.2024 für Nicht-KMU-Unternehmen gelten.
Leider sind vier Monate vor dem Start noch immer zahlreiche offene Baustellen in den Be-schaffungsketten vorhanden. Es fehlen oftmals die Geodaten von europäischen Erzeugerflä-chen. Damit sind die Risikoanalysen entlang der Lieferketten nicht möglich. Zudem stellen die komplexen internationalen Produktionsketten von Holz- und Kautschukerzeugnisse dar-über hinaus sehr hohe Anforderungen an die produktbezogene Risikoanalyse. Eine ebenso große Herausforderung stellt die Vermischung von Vorprodukten und Erzeugnissen vor Ort und im zeitlichen Verlauf bis zur tatsächlichen Verkaufseinheit dar. Nicht zuletzt die techni-sche Umsetzung der Anforderungen und ein de facto zu später Zeitpunkt für die IT-Anbin-dung an das EU-Meldesystem, stellen die Hersteller und den Einzelhandel der Nonfood-Con-sumer-Branche vor große Aufgaben, deren Umsetzung mehr Zeit benötigen werden. Es ist bereits absehbar, dass dem Endverbraucher einige Erzeugnisse aus Holz und Kautschuk zum Beginn des nächsten Jahres nicht mehr im Einzelhandel zur Verfügung stehen werden und dies nicht, weil diese Erzeugnisse auf entwaldeten Flächen produziert wurden, sondern weil die regulatorischen Anforderungen der EUDR bis zu diesem Zeitpunkt für einzelne Wirt-schaftsbeteiligte in der Lieferkette nicht erfüllbar sind.
Es mangelt folglich nicht allein daran, dass Deutschland und andere europäische Länder bis-her nicht erwartbar als Länder mit geringem Entwaldungsrisiko eingestuft worden sind. Un-terstützende Hilfeleistungen für eine effiziente Umsetzung der Anforderungen seitens der EU-Kommission sind spärlich oder kommen, wie bei der Bereitstellung des IT-Meldesystems, zu spät.
Aus diesem Grund begrüßt der Herstellerverband Haus & Garten e.V. das Schreiben des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Umweltkommissar Šefčovič ausdrücklich. Ein Start der EUDR ohne praktikable Umsetzungs-möglichkeiten schwächt die Akzeptanz der EUDR und schwächt zudem unsere Hersteller in erheblichem Maße, weil die Umsetzung dann stets ressourcen- und kostenintensiv ist.
So führt Norbert Lindemann, Geschäftsführer vom Herstellerverband Haus & Garten e.V. aus: "Natürlich begrüßen und unterstützen wir und unsere Mitgliedsunternehmen das Ziel der EUDR, die globalen Wälder stärker zu schützen. Mehr Zeit bei der Implementierung der dazu notwendigen digitalen Prozesse entlang der Beschaffungsketten würde den Wirtschaftsbe-teiligten auf allen Stufen der Lieferkette helfen. Dennoch muss die grundsätzliche Frage gestellt werden, ob das hier regulatorisch geforderte System einer permanenten Vorab-Prüfung eines jeden Einzelproduktes (durch Risikobewertung mit Geolokationsdatenabgleich) durch jedes größere Unternehmen der Lieferkette, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Europa folgt.
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