Verschärfung des Presserechts ist unnötig
(Berlin) - Der BDZV hält eine Verschärfung der Pressegesetze für unnötig. Die bestehenden Regelungen reichen nach Ansicht der Zeitungsverleger aus, rechtsextreme Veröffentlichungen zu verfolgen. Hintergrund ist eine Anfrage von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin an die Ressort-Kollegen in den Bundesländern, ob hier das Bedürfnis bestehe, die presserechtlichen Verjährungsfristen zu verlängern.
Darüber hinaus werden in dem Schreiben der Justizministerin Stellungnahmen dazu erbeten, ob eine "bundesrechtliche Regelung erforderlich" sei oder "landesrechtliche Regelungen ausreichend" erscheinen. Anlass des Briefs ist die Zunahme rechtsradikaler Veröffentlichungen - insbesondere im Internet.
Für Presseinhaltsdelikte gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von sechs Monaten bis zu einem Jahr; dagegen sieht das Strafrecht Verjährungsfristen von drei bis 30 Jahren vor.
Der BDZV stellte hierzu fest, dass nach Kenntnis der Zeitungsverleger noch kein Verfahren gegen rechtsextreme Veröffentlichungen wegen der kurzen presserechtlichen Verjährungsdauer eingestellt werden musste. Eine Verlängerung der Verjährungsfristen sei nicht erforderlich, um derartige Straftaten verfolgen zu können.
Die Straftat bei Presseinhaltsdelikten liege allein darin, dass entsprechende Texte und Bilder veröffentlicht würden. Die Veröffentlichung werde aber sofort einer breiten Öffentlichkeit und damit auch den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Sollten Texte oder Bilder Straftatbestände erfüllen, könne daher schnell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklage erhoben werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon: 030/7262980
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