Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Verschärfung des Haftungsrechts: Neue Kostenrisiken für Städte und Gemeinden

(Berlin) - „Die Verschärfung des Haftungsrechts birgt erhebliche Kostenrisiken für die Städte und Gemeinden. Die Kommunen müssen mit erheblichen Mehraufwendungen für Versicherungen und den kommunalen Schadensausgleich rechnen“, warnte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus Anlass des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften am 1. August 2002.

Scharf kritisierte Landsberg das Gesetzgebungsverfahren: „Mehr als 4 ½ Jahre lang hat die Bundesregierung eine gründliche Gesetzesfolgenabschätzung verweigert, obwohl die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunalversicherer Unterstützung und statistisches Material angeboten haben“.

Landsberg verwies darauf, dass das Gesetz Änderungen des Schadensersatzrechts enthält, die das Kostenrisiko in Schadensfällen um ein Mehrfaches erhöhen:

- Der Ersatz immaterieller Schäden wird erheblich ausgeweitet, künftig gibt es einen Anspruch aus Schmerzensgeld in allen Haftungsfällen (bisher nicht bei Gefährdungshaftung und vertraglicher Haftung).

- Die Haftungshöchstgrenzen wurden bei Personenschäden mehr als verdoppelt (von 500.000 DM auf 600.000 Euro) und bei Sachschäden sogar versechsfacht (von 100.000 DM auf 300.000 Euro).

- Der Wegfall des so genannten Unabwendbarkeitsbeweises bei der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr (§ 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz) und im Haftpflichtgesetz werde Auswirkungen auf die Verkehrsbetriebe haben. Der öffentliche Personennahverkehr werde durch Regresse der Sozialversicherungsträger und zusätzlicher Schmerzensgeldforderungen der Verunglückten stark belastet. Hier müsse mit einer Verdoppelung der Schadensaufwendungen gerechnet werden.

Landsberg betonte, dass die Städte und Gemeinden mit den kommunalen Prämienversicherern und dem in den neuen Bundesländern und einigen westdeutschen Gebieten bestehenden kommunalen Schadensausgleich solidarische Absicherungssysteme geschaffen hätten, die auch im Interesse der Geschädigten eine sachgerechte und professionelle Abwicklung von Schadensfällen sicherstellen. Es sei selbstverständlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch Verschulden einer Kommune einen Schaden erleiden, diesen auch ersetzt bekommen. Die Kosten der Kommunen für Absicherung und Entschädigung beliefen sich auf rund 280 Mio. Euro jährlich.

Die Anpassung der Haftungshöchstgrenzen bei Sachschäden sei jedoch unangemessen hoch erfolgt. So hätte die von der Bundesregierung selbst als Begründung herangezogene Teuerungsrate allenfalls eine ebenfalls Verdoppelung, jedoch nicht eine Versechsfachung gerechtfertigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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