Pressemitteilung | (BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.

Verschärfung der Versorgungsmedizin-Verordnung / BDH warnt vor Verwässerung des Nachteilsausgleichs

(Bonn) - Die geplante Reform der Versorgungsmedizin-Verordnung stößt auf erhebliche Kritik bei Betroffenen und Sozialverbänden. Die Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller, warnt vor einer Aufweichung des Teilhabeprozesses:

"Hinter uns liegt ein jahrelanger Kampf, um Menschen mit Behinderung finanziell besser zu stellen und für ein gesetzliches Rahmenwerk zu sorgen, das ihnen einen Nachteilsausgleich sichert. Die geplante Verschärfung der Versorgungsmedizin-Verordnung würde dazu führen, dass genau dieser Nachteilsausgleich, der wichtige Teilhabefragen regelt, Schaden nimmt, wenn z.B. künftig ein Gesamt-GdB ermittelt werden soll, bei dem nur noch Einzel-GdB oberhalb von 20 berücksichtigt werden. Sozialverbände wie der BDH haben lange dafür gekämpft, dass Menschen mit Handicap ihre Rechte auf Teilhabe einfordern und im Alltag durchsetzen können. Dazu zählen beispielsweise die freie oder günstige Nutzung des ÖPNV, erweiterter Kündigungsschutz oder auch steuerliche Entlastungen. Diese einzelnen Bausteine bemessen sich am Grad der Behinderung und sollen sicherstellen, dass Menschen mit Handicap ein möglichst autonomes Leben gestalten können. Die Verschärfung der Versorgungsmedizin-Verordnung, wie sie nun diskutiert wird, wird den Zugang Betroffener zu Leistungen erheblich erschweren und damit den Teilhabeprozess gefährden."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V. Pressestelle Lievelingsweg 125, 53119 Bonn Telefon: (0228) 969840, Fax: (0228) 9698499

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