Pressemitteilung | LSVD - Verband Queere Vielfalt e.V. - Hauptstadtbüro

Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare muss vom Tisch / LSVD zuversichtlich beim Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz

(Berlin) - Heute tagt der Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Juli gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist zuversichtlich, dass mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare endgültig gescheitert ist. Das ist ein wichtiger Erfolg. Wir danken den Landesregierungen, die sich im Bundesrat der Verschärfung der Diskriminierung entgegengestellt haben, allen voran dem Sozialminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, und dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung sollte nach dem Willen der Regierungskoalition weiter massiv verschärft werden. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung sollte zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Das hätte noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder bedeutet.

Gemeinsam mit vielen Aktivist*innen hat der LSVD dafür gekämpft, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Obwohl wir die Bundesregierung deutlich auf unsere Kritik hingewiesen und einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet hatten, blieb Bundesministerin Giffey lange kompromissunfähig. Das führte dazu, dass das Adoptionshilfegesetz insgesamt verzögert wurde.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Es ist völlig unverständlich, warum das SPD-geführte Bundesjustizministerium dies seit Jahren verschleppt.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Pressestelle Almstadtstr. 7, 10119 Berlin Telefon: (030) 789 54 778, Fax: (030) 789 54 779

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